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RB LeipzigSportgericht verbietet RB-Pokalstart

01.09.2016, 13:01

Die Teilnahme der Frauen von RB Leipzig am Landespokal war nicht rechtmäßig. Das hat laut Paparazzo Orange das Sportgericht des Sächsischen Fußballverbandes entschieden. Damit wird das 7:0 von RB Leipzig in der ersten Runde des Sachsenpokals beim SV Johannstadt ungültig und die Mannschaft aus dem Pokal genommen.

Hintergrund ist, dass ursprünglich die Spielgemeinschaft aus RB Leipzig und Leipziger FC für den Pokal gemeldet hatte. Erst nach der Auslosung der ersten Pokalrunde im Sachsenpokal wurde die Spielgemeinschaft aufgekündigt. Anschließend setzte der Verband dann einfach RB Leipzig anstelle der Spielgemeinschaft als Pokalteilnehmer ein.

Gegen dieses Vorgehen, mit dem man quasi mal eben einen neuen Gegner in eine bestehende Pokalauslosung einfügte und damit auch das Losprinzip aushebelte, hatte der SV Johannstadt Protest eingelegt und nun offenbar Recht bekommen.

Zudem teilt der SV Johannstadt via Facebook mit, dass es in der kommenden Woche ein Treffen zwischen den Landesligisten im Frauenfußball und dem Sächsischen Fußballverband gibt. Zuletzt hatte es erheblichen Unfrieden wegen der Eingruppierung von RB Leipzig in die Landesliga gegeben. Einige Konkurrenten fühlten sich getäuscht und sahen die Eingruppierung als nicht mit den Statuten des Verbands vereinbar an.