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RB LeipzigPhilipp Köster: „RB Leipzig nicht mehr als ein Musical“

25.11.2016, 13:01
11 Freunde-Geschäftsführer Philipp Köster mit strengem Blick Richtung RB Leipzig.
11 Freunde-Geschäftsführer Philipp Köster mit strengem Blick Richtung RB Leipzig. imago/Future Image

Dass der 11FREUNDE Chefredakteur und Herausgeber Philipp Köster das Leipziger Stadt-Derby auch dem Bundesliga-Spitzenspiel vorzieht, dürfte niemanden überraschen. Nach seiner jüngsten Kritik an RB Leipzig fühle er sich als kleinkarierter, spaßbefreiter Nörgler, sagte er dem MDR.

Kritik an Sportjournalisten in der Vermarktungslogik

Viele Medien unterließen mittlerweile aufgrund des sportlichen Erfolgs jegliche Form von Kritik am Modell RB. Ein Vorwurf, den auch die Berichterstattung zur Nationalmannschaft durch ARD und ZDF immer wieder abbekam. Den Grund sieht Köster in der engen Verflechtung von Medien und Fußballzirkus. Er wünsche sich weniger Hysterie und Verkäuferlogik.

Philipp Köster: Marode Stadien statt geschliffener Rhetorik

In der kommenden Ausgabe seines Fanmagazins steht der Alfred-Kunze-Sportpark der BSG Chemie im Mittelpunkt. Hier gebe es stimmungsvollen Fußball, im Gegensatz zum Bundesliganachbarn. „Wer von einem Fußballspiel mehr erwartet als von einem Musicalbesuch, sollte sich das mit dem Stadionbesuch [bei RB Leipzig, Anm. d. Red.] nochmal überlegen.“

Ösi- statt Ostverein: Ablehnung wichtig

Die Bezeichnung Ostverein findet Köster doppelt falsch. Der Unternehmenssitz des Vereinsbesitzersin Fuschl am See sei entscheidender als das Einzugsgebiet seiner Spielstätte. Zum zweiten habe Red Bull sein Konzept in „verschiedenen deutschen Fußballstädten“ angeboten, dem Konzern läge daher nichts am Osten.

Das Modell RB Leipzig gehöre daher von den Fankurven abgelehnt, da dies sonst niemand tue. Außerdem sei es ihm ein Dorn im Auge, dass RB Leipzig in Punkto Fairness mit zweierlei Maß messe. „Ein Klub, der ständig die Fairness wie eine Monstranz vor sich her trägt, sollte sich vielleicht nicht ständig damit beschäftigen, die Graubereiche des Rechts auszuloten.“