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RB LeipzigQualifikation für die Champions League: Fallstricke bei der UEFA-Lizenzierung

09.05.2017, 10:21

Sportlich hat sich RB Leipzig für die Champions League qualifiziert. Die Formalitäten müssen allerdings noch erledigt werden. Bzw. muss die UEFA im Rahmen der Lizenzierung entscheiden, ob RB Leipzig unter den Maßgaben des Regelwerks in Europa starten darf oder nicht. Dabei werden wie bei der DFL-Lizenzierung für die Bundesliga wirtschaftliche und organisatorische Gegebenheiten geprüft.

Problemfeld Financial Fairplay

Wirtschaftlich geht es vor allem um die Frage, ob ein Verein nachhaltig und ohne dauerhafte Verluste den Spielbetrieb aus realen Einnahmen finanzieren kann. Laut Mitteldeutscher Zeitung besteht dabei ein mögliches Problem für RB Leipzig darin, dass die Sponsorenzahlungen von Red Bull zu Zweitligazeiten zu hoch gewesen sein könnten.

Die UEFA prüft auf der Basis der Bestimmungen des Financial Fairplay die Wirtschaftszahlen der letzten drei Jahre und entscheidet dabei auch, ob Sponsorenzahlungen marktgerecht waren. Um die 50 Millionen Euro hat sich Red Bull das Sponsoring bei RB in der zweiten Liga kosten lassen. Eine extrem hohe Summe, für die Leipzig nachweisen muss, dass Red Bull auch einen entsprechenden Gegenwert durch Medienpräsenz dafür erhalten hat.

Oliver Mintzlaff ist entspannt

RB-Leipzig- Geschäftsführer Oliver Mintzlaff sieht diesbezüglich keine Probleme. „Nicht nur Red Bull, sondern auch alle anderen Partner haben für ihr Investment einen mehr als angemessenen Gegenwert zurückbekommen – insbesondere in den vergangenen drei Jahren. Auch was das Thema Financial Fair Play angeht, sind wir ziemlich relaxed.“

Lässt sich nicht nachweisen, dass Red Bull angemessene Gegenwerte für die Zahlungen bekommen hat, muss die UEFA Teile der Zahlungen als Geld eines Mäzens bzw. Besitzers deklarieren. Dann wären es Zahlungen, mit denen Verluste im Etat ausgeglichen wurden. Für solche Art der Vereinsfinanzierung gibt es aber im UEFA-Regelwerk eng gesteckte Grenzen. Lediglich 30 Millionen Euro dürfen davon über drei Jahre in einen Verein gesteckt werden. Bei Verstößen wären wohl in erster Linie Auflagen, die auf eine Veränderung in der Vereinsfinanzierung hinwirken sollen, denkbar.

Problemfeld der Verflechtungen zwischen Salzburg und Leipzig

Zweiter neuralgischer Punkt der UEFA-Lizenzierung ist die Verflechtung mit Red Bull Salzburg. Bzw. die Frage, ob die beiden Vereine im Sinne der Integritätsbestimmungen des Verbands unabhängig voneinander sind. Bei RB Leipzig glaubt man, dass man alles dafür getan hat, dass die beiden Vereine formal nichts mehr miteinander zu tun zu haben.

Diese Unabhängigkeit basiert auch darauf, dass Red Bull in Salzburg keinen bestimmenden Einfluss mehr hat, weil man kein Besitzer mehr ist und weniger als 30% des Etats trägt. Allerdings wurde der Red-Bull-Anteil auch durch erhebliche Zahlungen aus Leipzig im Rahmen von Transferaktivitäten ermöglicht.

Zahlungen von RB Leipzig nach Salzburg als Problem

„Die Transfereinnahmen, die Salzburg aus Leipzig erhalten hat, werden wohl Red Bull zugerechnet werden. Sie als Gelder zu deklarieren, die nicht mittelbar auf Red Bull zurückzuführen sind, wird wohl nicht funktionieren.“ So erklärt Wirtschaftsprofessor Ludwig Hierl in der Mitteldeutschen Zeitung.

Falls die UEFA dies ähnlich sieht, dann würde Red Bull über den Umweg Leipzig auch Salzburg in erheblichem Maße mitfinanzieren und wäre der wahrscheinliche Meister Österreichs nicht unabhängig von Red Bull und somit nicht von RB Leipzig. Weil die UEFA annimmt, dass eine Firma einen entscheidenden Einfluss auf einen Verein hat, wenn sie mehr als 30% des Etats trägt.

„Die Konzern- beziehungsweise Zahlungsstruktur und damit die Identifikation von verbundenen Parteien ist bezüglich Red Bull relativ einfach aufdeckbar“, meint Ludwig Hierl weiter. „Gerade britische Klubs sind hier deutlich kreativer in der Ausarbeitung komplexer Strukturen, bei denen solche Verflechtungen nicht mehr so einfach nachvollziehbar sind.“

Lizenzierung seitens der UEFA binnen der nächsten Wochen

Welche Strafen auf die Vereine zukommen, sollte die UEFA beide Vereine nicht als unabhängig voneinander ansehen, ist noch unklar. Höchststrafe ist, dass einer der Vereine vom europäischen Wettbewerb ausgeschlossen wird. Das würde im konkreten Fall RB Leipzig sein. Denn der österreichische Meister hat gegenüber dem Bundesliga-Zweiten nach UEFA-Bestimmungen Vorrecht. Einen freiwilligen Rückzug Salzburgs stellt das Lizenzierungssystem in Österreich unter Strafe.

Bis Anfang Juni wird die UEFA eine Entscheidung treffen müssen. Denn schon Mitte Juni findet die Auslosung für die erste Qualifikationsrunde der Champions League statt. Zwar startet RB Leipzig erst in der Gruppenphase, die Mitte September beginnt und die Ende August ausgelost wird. Allerdings wird das Interesse der UEFA groß sein, vor dem Beginn der Qualifikationsrunden das Teilnehmerfeld komplett zu haben.