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RB LeipzigChampions League: Sportrechtler sieht keine Probleme für RB Leipzig

16.06.2017, 10:27

Recht sehnsüchtig erwartet wird aktuell die Entscheidung der UEFA zur Champions-League-Lizenz von RB Leipzig. Die entsprechenden Unterlagen sind beim europäischen Fußballverband eingegangen. Nun muss man eine Entscheidung treffen, ob RB an der Champions League teilnehmen kann oder nicht.

Zu unbestimmte UEFA-Regularien

Sportrechtler Johannes Arnold sieht diesbezüglich in der LVZ wenig Problem auf den Verein zukommen. „Ich bezweifle, dass die derzeitigen Regelungen geeignet sind, RB Leipzig die Teilnahme an der Königsklasse zu versagen.“ Das liege daran, dass die Regularien teilweise zu unbestimmt sind. Zudem seien die größten Verflechtungen zwischen Leipzig und Salzburg „vermutlich aufgelöst“.

Hintergrund ist, dass nach UEFA-Regularien kein Dritter Einfluss auf die Entscheidungen zweier Klubs und kein Verein Einfluss auf die Entscheidungen eines zweiten Vereins haben darf. Hierbei wird die Verknüpfung zwischen Leipzig, Red Bull und Salzburg kritisch gesehen.

RB Leipzig in Gesprächen mit der UEFA

Die Vorgaben könnten von RB in Abstimmung mit der UEFA umgesetzt worden sein. Johannes Arnold hält es für möglich, dass es entsprechende Anfragen des Vereins beim Verband gab. Allerdings sei er sicher, dass es keine Art vorgelagerte Prüfung vor der eigentlichen Entscheidung gab.

Eine Verletzung der Integritätsbestimmungen hätte zur Folge, dass nur einer der beiden Vereine aus Salzburg und Leipzig eine Lizenz für europäische Wettbewerbe bekommen würde. Für die kommende Spielzeit wäre das Salzburg, da die Österreicher in der Liga eine bessere Platzierung erreichten als Leipzig.

Sponsoring von Red Bull marktgerecht?

Neben diesen Problemen steht auch die Frage, ob RB Leipzig die Bestimmungen von Financial Fairplay beachtet hat. Diese sollen absichern, dass Vereine wirtschaftlich nachhaltig arbeiten und sich nicht übermäßig verschulden oder von Investoren abhängig machen.

„Bei RB dürfte genau geprüft werden, ob gewährte Sponsoringleistungen durch Red Bull auch durch marktgerechte Gegenleistungen zu rechtfertigen waren. Besonders in den beiden Zweitligajahren wird da ganz genau hingeschaut werden“, schätzt Arnold ein. Die UEFA prüft die Finanzen eines Vereins für die letzten drei Spielzeiten.

Höchstens eine Geldstrafe bei Verstößen

Große Probleme sähe der Sportrechtler aus möglichen Verstößen gegen das Financial Fairplay der UEFA nicht auf RB Leipzig zukommen. „Zu rechnen wäre bei einem entsprechenden Erstverstoß wohl mit einer Geldstrafe.“ Die entsprechende UEFA-Praxis sei aber „wenig transparent“.

Aufgrund seiner Analyse geht Arnold wie die Verantwortlichen von RB Leipzig davon aus, dass „RB Leipzig in der kommenden Saison in der Champions League spielen wird“. Problematisch sei es aber tatsächlich, wenn Leipzig und Salzburg aufeinandertreffen würden. „Das hätte zwangsläufig eine besondere Note und für viele sicher auch einen Beigeschmack.“ Möglich wäre, dass der Verband darauf mit einer Änderung der Regularien reagieren könnte und sich die Vereine darauf neu einstellen müssten.