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RB LeipzigProzess gegen Naby Keita erst 2018

07.11.2017, 08:55
Naby Keita muss sich vor dem Leipziger Amtsgericht wegen Urkundenfälschung und Fahren ohne Führerschein verantworten.
Naby Keita muss sich vor dem Leipziger Amtsgericht wegen Urkundenfälschung und Fahren ohne Führerschein verantworten. Imago

Naby Keita hat gegen den Strafbefehl wegen Urkundenfälschung fristgerecht Einspruch eingelegt. Das berichtet BILD unter Verweis auf eine Bestätigung des Leipziger Amtsgerichts. Der Einspruch sei am 02.11.2017 eingegangen.

Die Höhe des Strafbefehls betrage demnach 50 Tagessätze á 8300 Euro, also insgesamt 415.000 Euro. Die Summe bemisst sich am Einkommen von Naby Keita, bei dem man von 3 Millionen Euro netto ausgehe. Als vorbestraft würde der Mittelfeldmann von RB Leipzig durch die Strafe nicht gelten.

Verfahren gegen Naby Keita am Amtsgericht Leipzig erst 2018

Keita soll zweimal versucht haben, gefälschte Führerscheine in Deutschland umschreiben zu lassen. Das Landeskriminalamt geht von einer „Totalfälschung“ aus. Bei RB Leipzig glaubt man nach „eingehenden Gesprächen“, dass keine Fälschung vorliegt.

Durch den von Anwälten eingelegten Widerspruch gegen den Strafbefehl wird der Fall nun vor dem Leipziger Amtsgericht verhandelt. Allerdings werde das Verfahren laut BILD nicht vor 2018 beginnen.