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RB LeipzigVideo-Assistenten-Chef: Freiburg-Elfmeter als „positives Beispiel“

Von (RBlive/mki) 11.12.2018, 11:37
Tobias Welz hat bei SC Freiburg gegen RB Leipzig zusammen mit Video-Assistent Christian Dingert alles richtig gemacht.
Tobias Welz hat bei SC Freiburg gegen RB Leipzig zusammen mit Video-Assistent Christian Dingert alles richtig gemacht. imago/Jan Huebner

Der Elfmeter zum 2:0 beim Spiel zwischen dem SC Freiburg und RB Leipzig kurz vor dem Pausenpfiff hatte mitentscheidenden Charakter. Schiedsrichter Tobias Welz hatte erst auf Intervention des Video-Assistenten und Studium der TV-Bilder am Monitor auf Strafstoß entschieden.

Zuvor hatte Dayot Upamecano im Strafraum Mike Frantz gefoult. „Ich finde es unglücklich, so einen Elfmeter zu geben, wenn der Torhüter den Ball abfängt und der Stürmer sowieso keine Chance hatte, an den Ball zu kommen“, kritisierte RB-Keeper Peter Gulacsi. Und auch Marcel Sabitzer fand es „fragwürdig“, Elfmeter zu pfeifen, wenn der Stürmer keine Chance auf den Ball hat. Yussuf Poulsen sah den Strafstoß hingegen als gerechtfertigt und sah eher eine unnötige Aktion von Innenverteidiger Dayot Upamecano.

Jochen Drees: Elfmeter bei SC Freiburg gegen RB Leipzig als „positives Beispiel“ für den Videobeweis

Nach vielen Elfmeter-Debatten am 14. Spieltag hat sich mit Jochen Drees der Projektleiter für den Bereich Video-Assistent beim DFB auf der Verbands-Website zu Wort gemeldet. Während der in Mainz zwei falsche Video-Assistenten-Eingriffe bzw. Nichteingriffe gesehen hatte, war Drees mit dem Vorgehen in Freiburg zufrieden.

„Ein weiteres positives Beispiel ist der Eingriff des Video-Assistenten Christian Dingert beim Spiel Freiburg gegen Leipzig“, beurteilt Jochen Drees. „Dingert bewertete ein Foulspiel des Leipziger Spielers Upamecano an seinem Freiburger Gegenspieler Frantz als strafbar und gab Schiedsrichter Tobias Welz, der die Situation nicht bewertet hatte, da sie sich außerhalb seines Blickfeldes abgespielte, die Möglichkeit, sich diese Situation noch mal selbst in der Review-Area anzuschauen und zu bewerten.“

Niedrige Eingriffsschwelle, wenn Schiedsrichter Vergehen nicht sieht

Wichtig ist dabei, dass Schiedsrichter Tobias Welz die Situation im Strafraum nicht selbst gesehen und bewertet hat. Dann ist die Eingriffsschwelle des Video-Assistenten sehr niedrig. Im Gegensatz dazu ist die Eingriffschwelle sehr hoch, wenn der Schiedsrichter den entsprechenden Zweikampf selbst gesehen und bewertet hat wie zum Beispiel beim Spiel zwischen Hertha und Frankfurt. Dort hatte Schiedsrichter Daniel Schlager einen Zweikampf als „nicht zweifelsfrei strafstoßwürdig“ gesehen. In der Kommunikation zwischen Schlager und Video-Assistentin Bibiana Steinhaus konnte kein Ansatz für eine klare Fehlentscheidung gefunden werden.

Jochen Drees empfindet also das Vorgehen beim Spiel zwischen Freiburg und RB Leipzig als positiv, weil hier eine nicht vorhandene Wahrnehmung des Schiedsrichters einer Situation im Strafraum durch den Einsatz des Videobeweises aufgelöst wurde. Hätte Tobias Welz die Szene im Spiel direkt gesehen und diskutabel als nicht strafstoßwürdig bewertet, wäre er so wie Daniel Schlager in Berlin nicht für eine Überprüfung an die Linie geschickt worden, weil wohl keine klare Fehlentscheidung vorgelegen hätte. Da Welz auf dem Feld aber keine Entscheidung getroffen hatte, konnte er sie auf der Basis der TV-Bilder am Seitenrand zuungunsten von RB Leipzig treffen.