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RB LeipzigStreit um 50+1: Martin Kind will Verfahren ruhen lassen – Uli Hoeneß will Öffnung der Regel

Von (RBlive/ mki/ dpa) 01.05.2019, 14:41

Hauptgesellschafter Martin Kind von Hannover 96 hat bei seinem Kampf für eine Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel Unterstützung von Uli Hoeneß bekommen. „Wir beim FC Bayern sehen unter anderem seine Anstrengungen in der Diskussion um 50+1 positiv. Im Grunde vertritt er die gleiche Ansicht wie wir, dass die Bundesliga-Vereine bei einem gewissen Rahmen durch die DFL selbst bestimmen dürfen, wie sie sich Investoren gegenüber öffnen“, schrieb der Präsident des deutschen Meisters in einem Brief zum 75. Geburtstag von Kind, aus dem die Neue Presse zitiert.

DFL lehnte Antrag von Martin Kind und Hannover 96 ab

Die 50+1-Regel soll im deutschen Fußball den Einfluss externer Investoren begrenzen. Martin Kind, die ausgegliederte Profigesellschaft und der Stammverein Hannover 96 stellten bereits 2017 den Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung von dieser Regel. Dieser Antrag wurde im vergangenen Jahr von der Deutschen Fußball Liga (DFL) abgelehnt und liegt aktuell beim Ständigen Schiedsgericht der Lizenzligen.

Nach 20 Jahren können Investoren, die den Fußball eines Vereins für mindestens 20 Jahre in erheblichem Umfang unterstützt haben, auf Antrag bei der DFL die 50+1-Regel übernehmen und die Stimmmehrheit in einer ausgegliederten Kapitalgesellschaft übernehmen. Bei Martin Kind und Hannover lehnte die DFL den Antrag ab, weil man Zweifel hatte, dass hier eine erhebliche Unterstützung vorliegt, die 20 Jahre ununterbrochen erfolgt ist.

Interne Vereinsstreitigkeiten lassen 50+1-Verfahren ruhen

Kinds größtes Problem ist aber mittlerweile, dass der Hannover e.V. seit März von erklärten Gegnern seiner Übernahmepläne geführt wird. Der neue Vereinspräsident Sebastian Kramer hat bereits mehrfach angekündigt, den 50+1-Antrag ruhend stellen lassen zu wollen. Das ist inzwischen laut BILD auch passiert. Sowohl der Verein als auch Martin Kind haben den Antrag gestellt, das Verfahren auf ruhend zu stellen.

„Es fehlt noch die Zustimmung des Ligaverbandes als Beklagter. Auch muss das Schiedsgericht noch beraten. Aber es sieht danach aus, dass das Verfahren zunächst ruhen wird“, erklärt der Vorsitzende Richter des Schiedsgerichts. „Die Verfahrenssituation hat sich geändert.“ 96 brauche Zeit, „um intern zu klären, wie es weitergeht. Das ist logisch, die Mehrheit im Verein ist jetzt eine andere als die Situation in der Kapitalgesellschaft“, erklärt Udo Steiner zum Sachverhalt.

Red Bull auf Übernahme der RB Leipzig GmbH vorbereitet

Die 50+1-Regel ist in Deutschland umstritten. Vereine wie Wolfsburg, Leverkusen und Hoffenheim sind reguläre Ausnahmen, die die Regel nicht erfüllen müssen. Dort halten VW, Bayer und Dietmar Hopp die Stimmmehrheit in den ausgegliederten Kapitalgesellschaften. Bei RB Leipzig verfügt Red Bull zwar über 99% der Anteile am Stammkapital, aber der Verein über mehr als 50% der Stimmanteile an der RB Leipzig GmbH. Formal hat der e.V. also die Entscheidungshoheit und nicht Red Bull. Laut GmbH-Satzung geht die Simmhoheit aber „unverzüglich“ an Red Bull über, sollte die 50+1-Regel wegfallen. Nach 20 Jahren könnte ein Ausnahmeantrag gestellt werden und Red Bull auf regulärem Weg die formale Entscheidungsgewalt in der GmbH herstellen.

Vor einem Jahr hatte die Mehrheit der 36 Vereine der ersten und zweiten Liga im Rahmen der DFL für eine Beibehaltung der juristisch umstrittenen 50+1-Regel gestimmt. „Heute ist ein guter Tag, wenn man mit der 50+1-Regel eine positive Zukunft des deutschen Fußballs verbindet.“ sagte DFL-Geschäftsführer Christian Seifert nach der Entscheidung: „Wir werden sehen, ob es möglich ist, diese Regel und die damit verbundenen Ziele zu halten. Wenn das juristisch nicht hält, wäre es automatisch ein schlechter Tag.“ Der FC St. Pauli hatte den überraschenden Antrag auf Erhalt der 50+1-Regel eingebracht. 18 Klubs stimmten dafür, nur vier dagegen. Die restlichen Vereine enthielten sich, stimmten gar nicht ab oder waren bei der Abstimmung abwesend.