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RB LeipzigVor dem Start der K.o.-Runde: Die Corona-Regeln der UEFA

Von (dpa) 15.02.2021, 09:30
Die Uefa hat aufgrund des Corona-Virus spezielle Regeln für die Austragung der Champions League festgelegt. 
Die Uefa hat aufgrund des Corona-Virus spezielle Regeln für die Austragung der Champions League festgelegt.  imago/motivio

Die Europäische Fußball-Union UEFA hat auch für die K.o.-Runde der Champions League und Europa League spezielle Corona-Regeln bestimmt. Grundsätzlich sind die gastgebenden Vereine während der Pandemie dafür zuständig, dass das Spiel in jedem Fall stattfindet. Gelingt dies nicht, beispielsweise durch die Verlegung an einen neutralen Ort oder in beschränktem Maße auf einen anderen Termin, wird die Partie mit 3:0 für den Gastverein gewertet.

Dabei sollen die Vereine wenn immer möglich von der UEFA geprüfte Stadien vorschlagen - Europapokalspiele außerhalb Europas wird es also auch während der Pandemie kaum geben. Das letzte Wort bei der Suche nach neuem Ort oder Termin hat der Kontinentalverband.

Über neue Restriktionen der lokalen Behörden müssen die Vereine die UEFA unverzüglich informieren. Verweigert der Gastverein die Teilnahme an einem verlegten Spiel unbegründet, wird die Partie mit 3:0 für den Heimverein gewertet.

Zum Anpfiff müssen beide Vereine jeweils mindestens 13 Spieler (inklusive eines Torhüter) stellen. Wird eine Mannschaft von den lokalen Behörde unter Quarantäne gestellt, ist die Verlegung des Spiels noch möglich. Allerdings lässt der enge Spielkalender kaum neue Termine zu. Das Achtelfinale der Champions League muss bis zum 2. April abgeschlossen sein, das Viertelfinale bis zum 23. April und das Halbfinale bis zum 14. Mai. Sollten die K.o.-Runden nicht vollständig abgeschlossen werden können, legt das UEFA-Exekutivkomitee Kriterien für die Bestimmung der Sieger der Partien fest.