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RB LeipzigAbstellungs-Regel in der Champions League: Nagelsmann will Timo Werner noch bei RB Leipzig dabei haben

Von (RBlive/dpa/ukr)
11.06.2020, 11:50
The saga continues: Nur mit welcher Mannschaft tritt RB Leipzig im Viertelfinale der Champions League an? 
The saga continues: Nur mit welcher Mannschaft tritt RB Leipzig im Viertelfinale der Champions League an?  imago/opokupix

Es wird wohl nur ein Wunsch von Julian Nagelsmann bleiben. Wenn im August die Champions-League in einem Endrundenturnier entschieden werden soll, hätte der 32 Jahre alte Trainer von RB Leipzig auch die Profis gern noch dabei, die den Verein nach der Corona-Saison schon verlassen haben. „Es wäre für alle ein Erlebnis, wenn man mit den Spielern, mit denen man vorher Erfolge gefeiert hat, auch die Champions League zu Ende spielen kann”, sagte Nagelsmann am Mittwoch bei einer virtuellen Pressekonferenz.

Der RB-Trainer überraschte mit folgendem Vorschlag: „Eine Möglichkeit ist, dass man die Champions-League-Spiele wie eine Nationalmannschafts-Abstellung sieht”, erklärte der Coach des Viertelfinalisten: „Das heißt, dass mögliche Abgänge von Klub X zu Klub Y von Klub Y zurückgeschickt werden für die zehn Tage Turnier, um die Zeit bis zum Finale oder Ausscheiden aus dem Champions-League-Turnier für den alten Klub noch zu spielen. Das wäre quasi wie bei der Nationalmannschaft.”

Nur mal als Beispiel: Wenn Nationalstürmer Timo Werner nach dieser Spielzeit zum FC Chelsea in die Premier League wechseln sollte, hätte es Nagelsmann gern, wenn Werner im August dann noch mal das RB-Trikot überziehen würde. Der Leipziger Trainer räumte aufkommende Versicherungsfragen bei solchen Konstellationen am Mittwoch direkt ein.

Jura-Professor: „Verträge erst nach Abschluss der Champions League schließen”

Der Mannheimer Jura-Professor Philipp S. Fischinger schätzt im Fachmagazin Kicker (Print) ein: „Man könnte im Transferagreement eine Abstellungsübereinkunft finden. Das wäre arbeitsrechtlich darstellbar – in meinen Augen aber verbandsrechtlich nicht mehr möglich, weil Werner vermutlich bei der FA registriert wäre für Chelsea und nicht mehr bei der DFL für Leipzig.” Das wäre allerdings Voraussetzung für eine Champions-League-Spielberechtigung. „Man könnte jedoch verhandeln, dass man die Verträge erst nach Abschluss der Champions League schließt. Ob sich Werner und Chelsea darauf einlassen, ist aber fraglich”, so Fischinger.

Die Vorgaben, die der Weltverband Fifa zu der Causa machen wird, seien lediglich ein Appell, möglichst einheitliche Vereinbarungen zu finden – individuell angepasst an jeden Vertrag. Der Weltverband könne jedoch nicht in geschlossene Verträge eingreifen. Daher braucht es wohl jenseits des Fifa-Beschlusses ein Agreement aller teilnehmenden Klubs, wie der Fall gehandhabt wird.

Einen Königsweg werde es bei dieser Frage nicht geben, sagt auch Nagelsmann. Auf der einen Seite wäre es gut, wenn die Mannschaften die Saison komplett beenden. Andererseits wäre es auch nicht so gut, weil Spieler, die man selbst verpflichten möchte, dadurch nicht genügend Vorbereitung im neuen Team hätten. „Es wird einen Kompromiss geben”, sagte der RB-Trainer.