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Einschätzung Kartellamt Muss RB Leipzig sein Vereinsmodell ändern?

Nach den Einwänden des Kartellamtes an der Ungleichbehandlung der "Förderklubs" durch DFL, fordern Funktionäre, auch Leipzig zur Öffnung des Vereins für Mitglieder zu bewegen.

Von Martin Henkel 30.09.2022, 08:44

RB Leipzig hat auf Anfrage der Mitteldeutschen Zeitung Stellung bezogen zu Aussagen von Oke Göttlich, Präsident des 1. FC St. Pauli, der den Klub aus Sachsen Anfang der Woche im "kicker" als „Systemsprenger bezeichnet hatte. Göttlich spielte damit auf eine kartellamtsrechtliche Bewertung der Wettbewerbsintegrität des deutschen Profifußballs an, in der der Umgang mit den sogenannten „Förderausnahmen“, auch als Förderklubs bezeichneten VfL Wolfsburg, Bayer 04 Leverkusen und TSG 1899 Hoffenheim bemängelt wurde. Göttlich meinte: „Mit RB Leipzig sind es derer vier.“ Der Pokalsiegerklub entgegnete nun: „RB Leipzig ist kein Förderklub.“

RB Leipzig: Mutterverein und Mitglieder

Der Rasenballsportverein verwies dabei auf ebenjene „vorläufige Einschätzung des Bundeskartellamtes“, die das Potenzial besitzt, den deutschen Profifußball grundlegend zu verändern. 2018 hatte die 36-Mitgliederklubs der Deutschen Fußballliga (DFL) beschlossen, die 1999 eingeführte 50+1-Regel beizubehalten, wonach sich Fußballvereine zwar kommerzialisieren dürfen, der Mutterverein und deren Mitglieder aber einen Stimmenanteil von 50 Prozent plus eins erhalten, was den Einstieg von Sponsoren auf rein sportliche Investitionen beschränkt. Eine Anfrage der DFL 2018 beim Bundeskartellamt sollte Rechtssicherheit geben, ob diese Regel wettbewerbskonform ist.

Mai 2021 antwortete die Behörde mit einer Vorbewertung der Regel und gab ihrer Anwendung weitgehend grünes Licht. Allerdings schränkte sie ein, dass der Umgang mit den drei „Förderausnahmen“ das Potenzial hätte, „die sportpolitischen Ziele“ von 50+1 „zu konterkarieren“. Oder wie es an anderer Stelle heißt: „Eine einheitliche Anwendung und Durchsetzung der Regel in ihrer jetzigen Fassung ist nicht sichergestellt.“

Die DFL muss also nachbessern. Im besten Fall bis zum Beginn des nächsten Lizenzierungsverfahren, das im März 2023 beginnt. Bislang aber ist vom Ligaverband wenig zu vernehmen, dass er der Forderung des Kartellamtes rasch nachkommt bzw. rechtzeitig genug, um vor dem kommenden Frühjahr mögliche weitere Nachbesserungen vornehmen zu können.

Kartellamt: Vereinsprägung und Mitbestimmung

In diesem Zusammenhang hat Göttlich nun auch RB Leipzig ins Visier gerückt. Nach Auffassung des St. Pauli-Funktionärs berührt die Kartellamts-Begründung auch die Vereinskonstruktion des Klubs aus Sachsen. Die Wettbewerbshüter sehen nämlich sehr wohl eine Wettbewerbsbeschränkung durch 50+1, weil es den Zugang zu den zwei Profiligen beschränkt. Aber, die mit der Regel verfolgten Ziele „seien legitim“, weil sie die „Organisation eines vereinsgeprägten Wettbewerbs“ sicherstellen sowie „für die Ausgeglichenheit des sportlichen Wettbewerbs“ sorgt.

Es ist gerade die danach ausformulierte Beschreibung der grundlegenden Vereinskultur des deutschen Fußballs durch die Wettbewerbshüter, die RB dazu verpflichten könnte, sich neu aufstellen zu müssen. So heißt es: Die Vereinsprägung des Profifußballs „eröffnet breiten Bevölkerungsschichten die Möglichkeit, durch die Mitgliedschaft in einem Verein dessen Geschicke mitzubestimmen und somit am Bundesligageschehen auch über die Stellung als Konsument hinaus teilzuhaben.“

Davon kann beim Klub vom Cottaweg keine Rede sein. Mutterverein der RasenBallsport Gmbh ist zwar der RasenBallsport Leipzig e.V., doch der besteht aus gerade einmal 20 Mitgliedern, die RB selbst bestimmt. Möglichkeiten der Teilhabe ergeben sich nur aus einer Fördermitgliedschaft, ohne Mitbestimmungsrecht.

50+1: Letzbestimmungsrecht beim Verein

Für Göttlich rennt dem Ligaverband nun langsam die Zeit davon, da die DFL nach über einem Jahr gegenüber ihren Mitgliedsvereinen noch nicht hat durchblicken lassen, wie sie den Umgang neu gestalten will. Auch für Andreas Rettig ist dieses Schweigen seltsam. Der Fußballfunktionär, der von 2013 bis 2015 selbst DFL-Geschäftsführer war und seit vielen Jahren für einen Verpflichtung zu 50+1 ohne Ausnahmen kämpft, sagt im Gespräch mit der Mitteldeutschen Zeitung: „Die Fakten sind alle bekannt, die Zeit läuft. Das nächste Lizenzierungsverfahren steht vor der Tür. Bis dahin muss das abgeklärt sein.“

Auch für den 59-Jährigen gehört der Umgang RB Leipzigs mit Mitgliedern von der DFL neu bewertet. „50+1 hat zum Ziel, dass das Letztbestimmungsrecht beim Mitglied und dem Verein liegt.“ Dieses erfülle RB aber nur bedingt.

Am Cottaweg gibt man sich indes gelassen: „Wir sind vom Bundeskartellamt bisher nicht wegen möglicher Lösungsansätze kontaktiert worden“, heißt es, was freilich gar nicht Sache des Amtes, sondern der DFL ist.  Weiter sieht der Klub auch keine Handlungseile: „Zeitlichen Druck gibt es auch für die Liga nicht.“ Gleichwohl wolle man sich kollegial verhalten: „Selbstverständlich ist es uns wichtig, dass diese für die ganze Liga sehr entscheidende Frage im Interesse aller gelöst wird.“