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Mangelnde zusammenarbeit Pyros und Blinker beim Pokalfinale: RB legt Einspruch gegen DFB-Geldstrafe ein

Von Martin Henkel 22.08.2023, 15:32

Für Zwischenfälle mit Rauchtöpfen und Pyro beim DFB-Pokalfinale hat der Deutsche Fußballbund Pokalsieger RBL Leiupzig mit 36.900 Euro Strafe belegt. Dagegen hat der Club am Dienstag Einspruch eingelegt. Wie der Verein mitteilte, drängt er gleichzeitig auf mehr "Unterstützung vom DFB und seiner Verwaltung bei der Täter-Suche".

RB-Fans: neun bengalische Feuer

Beim 2:0-Endspielsieg gegen Eintracht Frankfurt waren durch Leipziger Zuschauer acht Rauchtöpfe und fünf Blinker gezündet worden, zudem flog eine Rakete in Richtung Spielfeld. Der Anpfiff der zweiten Halbzeit verzögerte sich aufgrund des Abfeuerns der Raketen und der Rauchentwicklung um etwa drei Minuten.

Im Laufe des zweiten Durchgangs und nach dem Spiel wurden weitere neun Bengalische Feuer, zwei Böller und zwei weitere Blinker gezündet. Zudem wurde in der 90. Minute eine Rakete in Richtung des Spielfelds abgefeuert.

RBL hat nun reagiert und schreibt auf seiner Webseite: "RB Leipzig stimmt dem Strafmaß nicht zu und hat gegen das Urteil Einspruch eingelegt. Der Klub bemängelt zum einen mangelhafte Einlasskontrollen durch den vom DFB beauftragten Ordnungsdienst. Zudem gewähren Polizei und DFB keine Einsicht in vorliegende Videoaufzeichnungen, um Identitätsfeststellungen der mutmaßlichen Täter und damit eine Reduktion der Strafe zu ermöglichen."

DFB und RB: "keine Einsicht in Videomaterial"

Um Vorwürfen zuvorzukommen, man wolle die Vorfälle entweder bagatellisieren oder die Schuld umkehren, schreibt der Club weiter: "RB Leipzig verurteilt konsequent jeden Einsatz von Pyrotechnik. Allerdings ist es nicht im Interesse der Fans, wenn der DFB einerseits die von uns angebotene Unterstützung bei der Einlasskontrolle rund um das DFB-Pokalfinale ablehnt und uns anderseits für die offensichtlich unzureichenden Kontrollen verantwortlich macht."

Weiter heißt es: "Zudem können wir nicht akzeptieren, dass uns die Einsicht in aufgezeichnetes Videomaterial verwehrt wird, um bei den Ermittlungen mitzuwirken, die Täter zu identifizieren und die Strafe zu reduzieren beziehungsweise entsprechend auf die Täter umzulegen."