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  5. „Kehrtwende”: So reagieren RB, Bayer und Wolfsburg auf die Kartellamtsprüfung

Kartellamts-Prüfung zu 50+1 So reagieren RB, Bayer und Wolfsburg

Bayer Leverkusen und der VfL Wolfsburg, aber auch RB Leipzig müssen laut Bundeskartellamt ihre Strukturen verändern, wenn die 50+1-Regel erhalten bleiben und einheitlich gelebt werden soll. Die betroffenen Klubs reagierten durchaus unterschiedlich.

17.06.2025, 12:11
Demo in Leipzig: Stuttgart-Fans fordern die Umsetzung von 50+1 ohne Ausnahme.
Demo in Leipzig: Stuttgart-Fans fordern die Umsetzung von 50+1 ohne Ausnahme. (Foto: imago/Pressefoto Baumann)

Leipzig/Bonn/Frankfurt (Main)/ukr/dpa – RB Leipzig hat gerade mit Trainersuche, Umbruch und Kaderplanungsstau genug interne Probleme, nun kommt noch ein externes dazu, das die grundlegende Struktur des Klubs in der Zukunft betrifft. Das Bundeskartellamt war am Montag in einer Stellungnahme nach eingehender Prüfung zu dem Schluss gekommen, dass die 50+1-Regel als Alleinstellungsmerkmal im europäischen Fußball aus kartellrechtlicher Sicht Bestand haben darf, dafür aber einheitliche Standards bei allen Klubs des Ligaverbandes anliegen müssen. 

Das heißt, dass vor allem die Werksklubs Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg, die bisher unter eine Ausnahmeregel fallen, aber auch RB Leipzig und Hannover 96 bezüglich ihrer Klubkonstruktionen nachbessern müssen, um die 50+1-Regel auch tatsächlich zu erfüllen. „Die DFL muss unseres Erachtens für einheitliche Wettbewerbsbedingungen sorgen und die 50+1-Regel deshalb diskriminierungsfrei und konsequent anwenden”, fordert Kartellamts-Chef Andreas Mundt.

„Mit dem Konstrukt bei RB Leipzig nicht so ganz glücklich”

In Bezug auf den Verein Rasenballsport Leipzig, in dem es lediglich 23 stimmberechtigte Mitglieder gibt, die alle für den Klub arbeiten oder dem Investor Red Bull geschäftlich und ideell nahestehen, sagte Mundt der Sportschau: „Wenn die Mitbestimmungsrechte im Verein ausschlaggebend sind, dann muss der Verein auch dafür Sorge tragen, dass der Verein für Mitglieder überhaupt zugänglich ist. Dass wir vielleicht mit dem Konstrukt bei RB Leipzig nicht so ganz glücklich sind, das kann man sich, glaube ich, unschwer vorstellen.”

Der Verein Rasenballsport Leipzig war 2009 auf Betreiben von Red Bull gegründet worden. Im Zuge der Lizenzierung für die 2. Liga 2014 hatte die DFL die Auflagen und Bedingungen verhängt, dass sich RB zumindest für Fördermitglieder öffnen und Mitgliederversammlungen öffentlich abhalten muss. In diesem Zuge wurde auch festgelegt, dass eine Person aus den Reihen der Fördermitglieder Teil des Aufsichtsrates sein muss. Das ist seit März der DOSB-Justiziar Hendrik Pusch

Der Klub reagierte zunächst abwartend und neutral auf die Nachricht, die eine Anpassung des RB-Modells zur Folge haben könnte. „RB Leipzig wünscht sich, wie der gesamte Ligaverband, unverändert Rechtssicherheit bei der 50+1-Regel sowie einen zeitnahen Abschluss des seit 2018 laufenden Verfahrens”, teilte ein Sprecher mit. „In diesem Zusammenhang steht die DFL mit seinen Mitgliedern im Austausch, um die Stellungnahme des Bundeskartellamts zu bewerten und die richtigen Ableitungen zu treffen. Dabei wird es erforderlich sein, dass die 50+1-Regel konsequent und systematisch zur Anwendung kommt – und zwar für alle 36 Clubs.“

Wolfsburg: „Weder überzeugend noch sachgerecht”

Wolfsburg äußerte sich deutlich schärfer und sieht einen Kurswechsel von der Behörde. Das Bundeskartellamt habe seine bisherige Einschätzung zur 50+1-Regelung mit Förderausnahmen grundlegend revidiert, hieß es vom VfL. „Diese Kehrtwende und die nun vertretene Auffassung halten wir weder inhaltlich für überzeugend noch im Ergebnis für sachgerecht.”

Die Leverkusener äußerten sich gegenüber dem „Kölner Stadt-Anzeiger” fast wortgleich und ergänzten: „Auch die für die Änderung der Rechtsansicht vorgebrachten EuGH-Urteile rechtfertigen den Kurswechsel nicht. Gemeinsam mit der DFL und allen relevanten Akteuren werden wir die Sach- und Rechtslage sorgfältig prüfen und behalten uns dabei sämtliche rechtliche Optionen vor.”