Nach Pyro-Party im Pokal Geldstrafe für RB-Gegner Babelsberg
Die Pyrotechnik-Party der Fans des SV Babelsberg 03 beim DFB-Pokalspiel gegen RB Leipzig kommt den Klub teuer zu stehen. 7500 Euro Geldstrafe muss der SV Babelsberg 03 für die verbotene Zündelei berappen. Dieses Urteil fällte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes am Mittwoch.
DFB: Mindestens 31 pyrotechnische Gegenstände
In der Zweitrunden-Partie am 26. Oktober zündeten Babelsberger Anhänger mindestens 31 pyrotechnische Gegenstände, zählte der DFB. Zwei Ultragruppen heizten sich gegenseitig ein und liefen zu Höchstform auf. Der Stadionsprecher rief in leicht genervtem, aber irgendwie verständnisvollem Ton wie ein milder Lehrer immer wieder dazu auf, das Abbrennen der Feuerwerkskörper doch bitteschön zu unterlassen. Die orgiastische Pyroshow im kultigen Karl-Liebknecht-Stadion war zwar durchaus atmosphärisch und stimmungsvoll, ist aber bekanntlich verboten.
Und auch gegen Bundesliga-Konkurrenten von RB Leipzig wurden Strafen ausgesprochen. Der VfB Stuttgart muss eine Geldstrafe in Höhe von 14.250 Euro bezahlen, weil Fans beim Bundesliga-Spiel gegen den 1. FC Union Berlin zahlreiche Rauchtöpfe gezündet haben. Vor und während der Partie am 24. Oktober wurden nach DFB-Angaben mindestens 19 der verbotenen Raucherzeuger eingesetzt.
25 Prozent Corona-Rabatt für Vergehen
Von der Geldstrafe kann der VfB bis zu 4750 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Die am gültigen Strafenkatalog orientierte Buße hätte im Normalfall bei 19.000 Euro gelegen. Das DFB-Sportgericht gewährt momentan aber einen Nachlass von 25 Prozent mit Blick auf die finanziellen Einbußen der Vereine zu Corona-Zeiten.
Eine Strafe in Höhe von 1500 Euro wurde Zweitligist Karlsruher SC auferlegt, nachdem in der Begegnung bei Fortuna Düsseldorf am 23. Oktober aus dem Gästebereich mindestens vier Becher in Richtung Spielfeld geworfen wurden. KSC-Ligarivale Jahn Regensburg muss 1125 Euro bezahlen. Während des Elfmeterschießens im DFB-Pokalspiel gegen Hansa Rostock am 27. Oktober wurden aus dem Fanblock mindestens drei Münzen in Richtung des Rostocker Torhüters geworfen. Alle Urteile sind rechtskräftig, da die Klubs ihnen zugestimmt haben.