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  5. Raum spielte unkontrolliert: DFB-Experte verteidigt Willenborgs VAR-Entscheidung

Nach umstrittenem Abseitspfiff Unkontrolliertes Spiel: DFB-Experte verteidigt Schiedsrichter-Entscheidung

RB Leipzig hatte viel Glück, gegen den 1. FC Köln nicht in der Schlussphase einen Elfmeter gegen sich und die Rote Karte für Christoph Baumgartner zu bekommen. Eine Abseitsentscheidung schützte davor.

09.02.2026, 15:25
Über seinen Kopfball wurde viel diskutiert.
Über seinen Kopfball wurde viel diskutiert. (Foto: imago/Steinsiek.ch)

Leipzig/msc – Nach dem gewonnenen Auswärtsspiel von RB Leipzig beim 1. FC Köln beherrschten wieder einmal Diskussionen über die Entscheidung des Schiedsrichter-Gespanns die Berichterstattung von der Bundesliga-Partie, die die Gäste als Tabellenvierter beendeten. Nun verteidigte der Schiedsrichter-Experte des DFB den Pfiff zugunsten der Elf von Ole Werner.

Vorausgegangen waren komplizierte Regeldiskussionen. Nicht nur das Handspiel des Österreichers Christoph Baumgartner, der den Ball vor der Linie mit seinem Arm stoppte und Keeper Péter Gulácsi überließ, sondern vor allem die Rolle des Kölners Sebastian Sebulonsen erregte die Gemüter.

Willenborgs komplizierte Entscheidungsfindung

Referee Frank Willenborg entschied nach langer Konferenz mit dem VAR-Gespann und Begutachtung der Videobilder, dass Sebulonson sich Sekunden zuvor schon Abseits befunden habe. Ohnehin eine Millimeter-Entscheidung, aber deswegen noch komplizierter, weil zuvor mit David Raum ein RB-Verteidiger den Ball mit dem Kopf spielte.

Daran, ob die Aktion des Leipziger Kapitäns nun als "absichtliches Spielen" des Balls eingestuft wird - oder eben nicht - hängt die Interpretation der Abseitsregel. Denn dafür stellt der Regelkatalog Kriterien bereit, anhand derer bemessen wird, ob David Raum den Ball hätte unter Kontrolle bringen könne. 

DFB-Experte: Raum spielt nicht kontrolliert

Auf Anfrage des Kicker äußerte sich nun der DFB-Schiedsrichterexperte. "Bei Raums Kopfball waren die regeltechnischen Voraussetzungen für ein kontrolliertes Spielen des Balles nicht gegeben. Raum befand sich im Rückwärtslauf, sein Kopfball resultierte schließlich aus einer Sprungbewegung mit begrenzter Kontrolle über Körper, Raum und Situation. Nach aktueller, auch international gültiger Auslegung der Abseitsregel handelte es sich somit nicht um ein kontrolliertes Spielen des Balles. Deshalb war die Abseitsstellung von Sebulonsen als strafbar zu bewerten", sagt Marco Fritz.

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