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  5. RB-Gegner Augsburg: Spieler wegen Verdachts auf Sexulastraftat in Haft

staatsanwalt ermittelt Große Unruhe beim nächsten RB-Gegner: FCA-Spieler in Untersuchungshaft

Beim kommenden RB-Gegner FC Augsburg hat die Staatsanwaltsschaft Ermittlungen wegen des Verdachts einer Sexualstraftat gegen einen Spieler aufgenommen. Der Verein ist informiert, der Profi vorerst nicht mehr Teil der Trainingsgruppe. Es gilt die Unschuldsvermutung.

12.02.2025, 15:53
Die Geschäftsstelle des FC Augsburg
Die Geschäftsstelle des FC Augsburg Foto: Imago/Ullrich Wagner

Augsburg/sid/hen – Ein namentlich nicht bekannter Fußballprofi des Bundesligisten FC Augsburg ist wegen des Verdachts einer Sexualstraftat ins Visier der Justiz geraten. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft der Augsburger Allgemeinen Zeitung. Demnach hatte die Behörde vorübergehend einen Haftbefehl erwirkt, der Profi soll sich von Mittwoch bis Freitag vergangener Woche in Untersuchungshaft befunden haben.

Haftbefehl wieder aufgehoben

Der Klub bestätigte vor dem nächsten FCA-Duell an diesem Freitag gegen RB Leipzig auf seiner Internetseite ein "Ermittlungsverfahren gegen einen Spieler des FCA". Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft der Augsburger Allgemeinen sagte, sei der Haftbefehl vom Amtsgericht Augsburg inzwischen wieder außer Vollzug gesetzt worden.

Zudem bestätigte die Staatsanwaltschaft, dass wegen "eines von einer Bekannten des Beschuldigten angezeigten Sachverhalts mit sexuellem Hintergrund" ermittelt werde. Die Behörde betonte, dass die Unschuldsvermutung gelte.

Name des Spielers nicht öffentlich

"Der FC Augsburg ist darüber informiert worden, dass gegenwärtig ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Augsburg gegen einen Spieler des FCA läuft", teilte der Verein mit. "Der Spieler nimmt aktuell nicht am Trainings- und Spielbetrieb des FC Augsburg teil. Es ist dem FCA in diesem Zuge wichtig, darauf hinzuweisen, dass für den Spieler die Unschuldsvermutung gilt."

Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, werde sich der Klub "nicht weiter äußern". Auch die Nennung des Namens sei dem FCA "aus rechtlichen Gründen nicht gestattet".