RB Leipzig ist nicht betroffen Ende des Verfahrens? DFL legt Anpassung der 50+1-Regel vor
Die Deutsche Fußball Liga (DFL) hat dem Bundeskartellamt einen Vorschlag für eine angepasste 50+1-Regel vorgelegt, um das schwebende Verfahren um strittige Ausnahmeregelungen zu beenden. Das Präsidium habe einstimmig für diesen Vorschlag gestimmt, teilte die DFL am Mittwoch in einer Pressemitteilung mit.
Keine neuen Ausnahme mehr
Der Vorschlag sieht vor, dass die Clubs mit Ausnahmegenehmigung unter bestimmten Bedingungen einen Bestandsschutz erhalten, aber keine weiteren Vereine diese Regelung nutzen können.
Das Kartellamt hatte die 50+1-Regel im Jahr 2021 als unbedenklich eingestuft, aber die drei Ausnahmen für die TSG 1899 Hoffenheim mit dem damaligen Mehrheitseigner Dietmar Hopp sowie die von Unternehmen gelenkten Clubs Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg kritisiert. Seitdem läuft das Klärungsverfahren. Die Hoffenheimer hatten unlängst mitgeteilt, dass Hopp seine Stimmrechtsmehrheit ohne Entschädigung an dem Mutterverein zurückgeben werde.
50+1-Regel soll kompletten Einstieg von Investoren verhindern
Die 50+1-Regelung besagt im Grundsatz, dass die Entscheidungsmehrheit bei einem Investoreneinstieg immer beim Stammverein bleiben muss. Damit soll verhindert werden, dass Clubs - wie beispielsweise in England - vollständig veräußert werden.
RB Leipzig ist von dem Verfahren nicht betroffen, da die Konstellation des jungen Vereins die Regel nicht tangiert. Die Rasenballsport GmbH gehört zwar zu 99 Prozent Red Bull, aber die Stimmmehrheit liegt beim Verein. In diesem wiederum sind nur 21 stimmberechtigte Mitglieder zugelassen, die wiederum dem Unternehmen nahestehen. Andere Bundesligisten weisen sechsstellige Mitgliederzahlen auf.