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RB LeipzigSachsen erlässt Corona-„Schutzverordnung“: Muss RB Leipzig wieder runter mit den Zuschauerzahlen?

Von (RBlive/hen mit dpa) 05.11.2021, 19:26

Sachsen setzt ab Montag die 2G-Regel in Teilen des öffentlichen Lebens flächendeckend um. Das ist der zentrale Punkt der neuen Corona-Schutzverordnung, die das Kabinett am Freitag in Dresden beschloss. Damit haben nur noch Genesene und Geimpfte Zutritt etwa zur Innengastronomie, Diskotheken oder Freizeit- und Kultureinrichtungen. Ausnahmen gibt es für Kinder, Jugendliche und Menschen, die sich nicht impfen lassen können. Sie brauchen aber einen Test. Auch Großveranstaltungen wie Fußball im Stadion sind betroffen.

Welche Spiele sind betroffen

Die generellen Beschränkungen für Großveranstaltungen, die bisher erst ab der sogenannten Überlastungsstufe gegolten hätten, treten nun auch in Kraft. Das bedeutet, dass die Auslastung auf 50 Prozent der Maximalkapazität begrenzt ist und höchstens 25.000 Personen umfassen darf. Deshalb kann RB Leipzig sein Stadion auch mit einer 2G-Regel nicht mehr voll auslasten. Die Regelung tritt ab Montag in Kraft.

Der sächsische Bundesligist kann seine Arena gegen Borussia Dortmund an diesem Samstag (18.30 Uhr) also voll machen. Was die Verordnung für die Partie am 28. November gegen Bayer Leverkusen bedeutet, ist noch nicht abzusehen. Die "Schutzverordnung" läuft am 25. November Mitternacht aus. RB Leipzig hatte die 2G-Regel erst in dieser Woche mit dem Champions-League-Spiel gegen Paris St. Germain eingeführt.

Die Lage in Sachsen sei dramatisch, sagte Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD). Die Krankenhausbelegung bereite große Sorgen. Experten hätten der Regierung geraten, jetzt zu handeln. Allerdings sei die neue Schutzverordnung keine Neuerung im eigentlichen Sinne. Man vollziehe nur das, was vorher schon vereinbart war.

AFD und FDP kritisieren die Pläne

Bisher war die 2G-Regel für die betroffenen Bereiche erst ab Erreichen der Überlastungsstufe vorgesehen - wenn in Krankenhäusern 1300 Normalbetten oder 420 Intensivbetten mit Corona-Patienten belegt sind oder ein Hospitalisierungswert von 12,0 erreicht ist. Der Wert gibt an, wie viele Corona-Patienten pro 100 000 Einwohner innerhalb von einer Woche ins Krankenhaus eingeliefert wurden. Diese Regelung wurde nun zeitlich vorgezogen. Köpping rechnet damit, dass die Überlastungsstufe bereits am 10. oder 11. November erreicht wird.

Auch bei Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern greift die sächsische 2G-Regel - egal ob sie drinnen oder draußen stattfinden. Zugleich ist damit eine Höchstgrenze für Gäste verknüpft. Ausnahmen für Weihnachtsmärkte bleiben bestehen. Schulen und Kitas bleiben auch bei Erreichen der Überlastungsstufe offen, auf den dann ursprünglich geplanten Wechselunterricht wird verzichtet. Die Maskenpflicht gilt weiter auch im Unterricht.

AfD und FDP hatten die Pläne im Vorfeld schon kritisiert. Auch von der kommunalen Ebene sowie aus dem Handwerk und der Tourismusbranche wurden kritische Stimmen laut.