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  5. SC Freiburg scheitert mit Einspruch gegen Spielwertung vor DFB-Sportgericht

Nach Bayern Münchens Wechselfehler Tedesco freuts: Keine Punkte am Grünen Tisch für Freiburg

Von sid/dpa/RBlive Aktualisiert: 08.04.2022, 17:30
Der SC Freiburg hatte sein Heimspiel gegen Bayern München verloren, wegen eines Wechselfehlers der Gäste aber Einspruch gegen die Spielwertung eingelegt.
Der SC Freiburg hatte sein Heimspiel gegen Bayern München verloren, wegen eines Wechselfehlers der Gäste aber Einspruch gegen die Spielwertung eingelegt. (Foto: imago/MIS

Der 4:1-Erfolg von Spitzenreiter Bayern München gegen den SC Freiburg hat trotz des Wechselfehlers auch nach juristischer Prüfung Bestand. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wies den Einspruch der Breisgauer am Freitag ab.

Gemäß Urteilsbegründung könne der schuldhafte Einsatz eines nicht einsatzberechtigten Spielers nicht den Bayern angelastet werden, sondern gehe auf ein „schuldhaftes Fehlverhalten“ des Schiedsrichters zurück.

Update: RB Leipzigs Trainer Domenico Tedesco war sehr zufrieden mir dem Urteil. „Als Trainer von RB und direkter Tabellennachbar vom SC habe ich eine RB-Brille auf, da weiß man, wie ich denke. Es kann sich ja jeder selbst ein Bild machen, ob das sportlich fair war oder nicht, was jetzt entschieden wurde. Ich verstehe aber auch die andere Partei aufgrund der juristischen Haftungsfragen”, sagte Tedesco.

Die Freiburger kündigten noch am Nachmittag den Verzicht auf einen möglichen Einspruch an. Es handele sich bei der Urteilsbegründung um „rechtliche Auslegungs- und Wertungsfragen“, teilte der SC in einer Stellungnahme mit. Dies werde der Verein akzeptieren. Generell sei der Vorstand ohnehin nur seinen „Sorgfalts- und Treuepflichten dem Verein gegenüber nachgekommen“ und habe den Sachverhalt deshalb überprüfen lassen.

SC Freiburg verzichtet auf Einspruch gegen Sportgerichts-Urteil

Das Urteil dürfte bei RB Leipzig für Zufriedenheit sorgen. In der Bundesliga-Tabelle ist Freiburg als Fünfter (drei Punkte Rückstand) der größte Rivale um einen Champions-League-Platz.

Auch der FC Bayern reagierte erleichtert. "Wir freuen uns über diese Entscheidung, die unsere Auffassung bestätigt hat“, äußerte der Münchner Vorstandschef Oliver Kahn auf eine Anfrage der Deutschen Presse-Agentur zum DFB-Urteil.

„Zunächst gehen wir davon aus, dass alle Spieler des FC Bayern spielberechtigt waren“, sagte Stephan Oberholz (Leipzig) als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts: „Ungeachtet dessen reicht der allenfalls geringfügige, hinter dem Fehlverhalten der Schiedsrichter zurücktretende Verschuldungsbeitrag der Bayern auch unter Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit nicht aus, um die gravierende Rechtsfolge einer Spielumwertung zu rechtfertigen.“

So begründet das DFB-Sportgericht seine Entscheidung

Freiburg hatte seinen Einspruch damit begründet, dass Bayern München während einer Auswechselphase in der 86. Minute kurzzeitig zwölf statt der erlaubten elf Mann auf dem Platz gehabt und damit gemäß Paragraph 17 Absatz zwei ein zu diesem Zeitpunkt nicht spiel- oder einsatzberechtigter Spieler mitgewirkt habe. Kingsley Coman hatte bei einem Doppelwechsel nicht rechtzeitig den Platz verlassen.

Oberholz beruft sich in der Urteilsbegründung Auf Regel drei der Fußballregeln, wo die Pflichten des Schiedsrichterteams beim Auswechselvorgang klar definiert sind. „Ihren Prüfpflichten hinsichtlich Spieleranzahl und Mannschaftsstärke sind sie nicht nachgekommen. Schließlich hat der Unparteiische die Begegnung fortgesetzt, ohne dabei erneut auf die zulässige Anzahl an Spielern zu achten“, meinte Oberholz.