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Urteil im Fall Augustin naht Sportgerichtshof verhandelt Millionen-Deal von RB Leipzig bis zur kommenden Woche

Von dpa Aktualisiert: 09.03.2022, 14:03
Jean-Kevin Augustin bei einem Spiel für Leeds United.
Jean-Kevin Augustin bei einem Spiel für Leeds United. imago/Action Plus

Der Transfer-Streit zwischen Fußball-Bundesligist RB Leipzig und Leeds United um den Stürmer Jean-Kévin Augustin findet in der nächsten Woche ein Ende. Der Internationale Sportgerichtshof Cas gab bekannt, den Fall am kommenden Dienstag zu verhandeln. Dabei geht es im Kern um die Frage, ob bei der Leihe von Augustin nach England in der Saison 2019/20 eine Kaufpflicht greift und Leeds eine Ablöse von 21 Millionen Euro nach Leipzig überweisen muss. Der Weltverband FIFA hatte Leipzig in dem Fall bereits Recht gegeben, der Erstligist aus der Grafschaft Yorkshire hatte daraufhin den Cas angerufen.

Leeds akzeptierte eine Kaufpflicht

Augustin war von Ende Januar 2020 bis zum Saisonende an den damaligen Zweitligisten Leeds verliehen. Der Vertrag beinhaltete eine Klausel, laut der die Briten den Franzosen im Falle des Aufstiegs kaufen müssen. Durch die Corona-Unterbrechung war der Aufstieg allerdings erst nach dem ursprünglich auf den 30. Juni 2020 terminierten Saisonende perfekt. Leeds argumentiert deshalb, dass die Verpflichtung erloschen sei.

Augustin spielte mittlerweile wieder beim FC Nantes

Dahinter dürften auch sportliche Gründe stecken, denn Augustin kam auf der Insel nur zu drei Kurzeinsätzen. Im Oktober 2020 hatte sich der heute 24-Jährige dem FC Nantes abslösefrei angeschlossen, wurde jedoch wieder von Verletzungen und Krankheiten zurückgeworfen. Im Januar hatte sich Augustin wieder an die erste Mannschaft herangekämpft und war zu vier kurzen Einsätzen gekommen und stand gegen seinen Ex-Verein Paris St. Germain noch im Kader. In den letzten beiden Partien saß er allerdings nicht einmal auf der Bank.