Streit um TV-Rechte Urteil gefallen: DAZN und Sky müssen neu pokern
In der Auseinandersetzung von DFL und DAZN um TV-Rechte der Bundesliga ist ein Urteil gefallen. Das Medien-Unternehmen ist zunächst der Gewinner – hat das umstrittene Paket aber noch nicht erhalten.
Berlin/dpa – Wo laufen die Spiele von RB Leipzig ab der kommenden Saison 2025/26? Die Beantwortung dieser Frage geht in die nächste Runde. Die Auktion um das größte TV-Rechte-Paket der Fußball-Bundesliga muss wiederholt werden.
Mit diesem Urteil der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) hat der kostenpflichtige Internet-Sender DAZN im Streit mit der Deutschen Fußball Liga einen juristischen Sieg errungen.
Sky und DAZN pokern neu
Allerdings muss DAZN nun in einen erneuten Poker um die Rechte mit Sky einsteigen. Entzündet hatte sich der Streit an der Vergabe des größten Pakets mit den Spielen am Samstag um 15.30 Uhr und am Freitagabend sowie den Relegationspartien.
„DAZN ist erfreut, dass das Gericht zu unseren Gunsten entschieden hat“, sagte ein Sprecher des weltweit tätigen Unternehmens. „Wir sind weiterhin davon überzeugt, dass DAZN der beste Partner für die DFL, für die Vereine und für die deutschen Fußballfans ist.“
Das Unternehmen hatte in der Auseinandersetzung mit der DFL die DIS eingeschaltet. Nach heftigen Attacken und gegenseitigen Vorwürfen sollte damit eine juristische Klärung in der Auseinandersetzung um TV-Rechte der Bundesliga herbeigeführt werden - das ist jetzt mit der salomonisch wirkenden Lösung erfolgt. Die Auktion der weiteren Rechte ist seit Mitte April unterbrochen und soll nun schon in kurzer Zeit wieder starten.
Nur wegen formeller Verstöße anfechtbar
Der Schiedsspruch hat unter den Parteien die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils. DIS-Entscheidungen sind vor ordentlichen Gerichten nur wegen formeller Verstöße anfechtbar. Die DFL hatte zuvor erklärt, dass sie im Sinne zügiger Prozess- und Rechtssicherheit erwarte, „dass alle Beteiligten einen Schiedsspruch als endgültig und abschließend akzeptieren“. Das scheint jetzt der Fall zu sein.
„Wir nehmen die Entscheidung des Schiedsgerichts zur Kenntnis“, teilte Sky mit. „Wir sind sehr gut aufgestellt für die Medienrechte-Vergabe und zuversichtlich, unseren Zuschauern weiterhin das beste Bundesliga-Erlebnis bieten zu können und der führende Sport-Anbieter zu bleiben.“ Sky hatte sich das Recht im ersten Anlauf gesichert, muss nun aber neu ins Wettbieten einsteigen.
DAZN und DFL stritten um den ersten Tag der Auktion und um eine Bankbürgschaft. Die Auseinandersetzung war ausgebrochen, nachdem die DFL nach dpa-Informationen das TV-Rechte-Paket B für die Spielzeiten 2025/26 bis 2028/29 an den Pay-TV-Anbieter Sky vergeben hatte. Konkurrent DAZN behauptete, die DFL habe damit sein deutlich besseres Angebot abgelehnt, weil eine kurzfristig verlangte Bankbürgschaft nicht innerhalb eines Tages zu erlangen war.
Der Streit geht um 196 Spiele
Die DFL hat nach eigenen Angaben das strittige Paket rechtmäßig vergeben. Die Angebote von DAZN seien nicht ausschreibungskonform gewesen, hatte der Ligaverband erklärt. Das umstrittene Rechte-Paket B umfasst insgesamt 196 Live-Spiele pro Saison. Die anderen Live-Spiele sind in den Pay-TV-Paketen C mit den Topspielen am Samstag um 18.30 Uhr und dem Supercup sowie D mit den Sonntagsspielen enthalten. Zusammen sind das 113 Live-Spiele.
Die Klage beim Schiedsgericht ist ein Schritt, der in den Ausschreibungsunterlagen der DFL für einen Streitfall vorgesehen ist und von allen Bietern akzeptiert wurde. Auch DAZN hat sich bei der Registrierung für die Auktion der audiovisuellen Medienrechte der 1. und 2. Fußball-Bundesliga dazu verpflichtet, sich bei juristischen Auseinandersetzungen an die DIS zu wenden.