RB LeipzigWahl des Aufsichtsrates bei RBL: Keine neuen Kandidaten zugelassen?
Die 17 stimmberechtigten Mitglieder von RB Leipzig wählen bei der Mitgliederversammlung am Sonntag den Aufsichtsrat. Darunter ist auch wieder ein Vertreter der Fördermitglieder. Eine transparente Bewerbung im Vorfeld, um auch anderen Fördermitgliedern die Chance zur Kandidatur zu geben, gab es jedoch laut Mitteldeutscher Zeitung offenbar nicht.
RB Leipzig wählt neuen Aufsichtsrat
Bei der nunmehr fünften Mitgliederversammlung von RB Leipzig im Beisein der Fördermitglieder – zuvor wurde das im kleinen Kreis der stimmberechtigten Mitglieder abgehalten – wird an diesem Sonntag (11 Uhr im Stadion) auch der Aufsichtsrat neu gewählt.
Das Prozedere: Der Ehrenrat stellt Kandidaten auf, die dann von den 17 stimmberechtigten Mitgliedern gewählt werden. Die etwa 400 Fördermitglieder sind geladen und haben das Recht, der Wahl und den anderen Tagesordnungspunkten beizuwohnen und Fragen zu stellen.
Nun war es bei der Lizenzierung 2014 eine der Bedingungen der Deutschen Fußball-Liga (DFL), dass einer der vier Aufsichtsräte aus den Reihen der Fördermitglieder (Jahresbeitrag: 70 bis 1000 Euro) kommt. Seit 2015 ist das der Unternehmer Wolfgang Altmann, der jedoch laut MZ in der Öffentlichkeit nicht präsent sein darf.
Mitgliederversammlung: Neue Kandidaten nicht zur Wahl des Aufsichtsrates zugelassen?
Bei der ersten Wahl hatte es ein Casting unter elf Bewerbern gegeben, unter denen sich Altmann durchsetzte. Nun, vor der zweiten Wahl des Aufsichtsrates, wurden offenbar gar keine weiteren Fördermitglieder für die Wahl berücksichtigt. Die MZ berichtet, dass die Anfrage mindestens eines Interessenten gar nicht beantwortet wurde. Der Klub äußerte sich dazu nicht. „Transparenz geht anders”, so das Blatt.
Rein juristisch lässt sich das Gebaren wohl nicht anfechten. Der Sportrechtler Johannes Arnhold sagte der Zeitung: „Eine Bewerbung als Aufsichtsrat steht jedem Fördermitglied als Möglichkeit offen, ein Anspruch darauf, auch der Mitgliederversammlung vorgeschlagen zu werden beziehungsweise sogar gewählt zu werden, besteht dagegen nicht.” Eine unmittelbare Verpflichtung, jeden potentiellen Kandidaten zur Wahl als Aufsichtsrat zuzulassen, gebe es demnach nicht.
Die DFL wollte sich auf Anfrage nicht zu dem Sachverhalt äußern.