RB LeipzigUpamecano und Konaté: RB-Innenverteidiger sind weiter begehrt
20 bzw. 19 Jahre sind Dayot Upamecano und Ibrahima Konaté gerade mal alt. 73 bzw. 47 Spiele haben sie bereits für RB Leipzig, also für ein Team aus dem oberen Drittel einer Topliga, absolviert. Konaté hat sich in dieser Saison zum konstantesten Innenverteidiger im Rangnick-Team entwickelt, absolvierte nach Diego Demme die zweitmeiste Spielzeit bei RB und ist der fünftbeste Zweikämpfer der Bundesliga. Upamecano gilt bei 100%iger Fitness allerdings als bester und noch talentierterer Innenverteidiger.
Zu beiden Spielern gibt es immer wieder Gerüchte über das Interesse von großen Vereinen in Europa. Die tz bringt nun den FC Bayern München als Interessenten für Dayot Upamecano ins Spiel. Sollte der geplante Transfer von Lucas Hernandez (Atletico Madrid) nicht klappen, habe der deutsche Meister dem Bericht zufolge den französischen Innenverteidiger von RB Leipzig im Blick.
FC Bayern München mit geringerer Ablöse für Dayot Upamecano?
Laut Football-Leaks-Dokumenten verfügt Upamecano über eine Ausstiegsklausel in Höhe von 100 Millionen Euro. Die tz spekuliert, dass die Ablöse aber auch geringer ausfallen könnte und verweist auf Gerüchte aus der Winter-Transferperiode, dass Hasenhüttls FC Southampton Upamecano für 35 Millionen Euro verpflichten wolle. Sehr vertrauenswürdig waren diese Gerüchte aber nie. Die bisher höchste Ablöse für einen Verteidiger waren geschätzt um die 80 Millionen für Virgil van Dijk bei seinem Wechsel vom FC Southampton zum FC Liverpool.
Neben Upamecano, den auch Topklubs wie Barcelona, Atletico Madrid, Liverpool oder Manchester United auf dem Zettel haben sollen, rückt auch Ibrahima Konaté immer weiter in das Blickfeld des internationalen Gerüchteinteresses. Zuletzt hatte Sportbild (Print) berichtet, dass englische Klubs wie Arsenal, Chelsea und West Ham ihre Scouts den Innenverteidiger beobachten ließen. Zudem sollen Topklubs wie Manchester United, Juventus Turin oder der FC Barcelona die Entwicklung beobachten. Im Gespräch ist auch hier eine vertraglich festgelegte Ausstiegsklausel in unbekannter Höhe.