1. RB Leipzig News
  2. >
  3. News
  4. >
  5. Forsberg nach Platzverweis: Saison vermutlich gelaufen | RBLive

RB LeipzigForsberg nach Platzverweis: Saison vermutlich gelaufen

22.04.2018, 15:18

Für Emil Forsberg war die Partie gegen Hoffenheim am Samstag vermutlich die letzte in dieser Saison. Der Schwede musste in der 47. Minute wegen einer Tätlichkeit vom Platz. Er gilt als Wiederholungstäter und wird aller Voraussicht nach drei bis vier Spiele gesperrt.

Das zumindest legt der Umgang des Sportgerichts des Deutschen Fußballbundes (DFB) mit Spielern nahe, die bereits schon mal wegen Tätlichkeiten oder groben Foulspiels Rot gesehen haben. Emil Forsberg ist ein solcher Spieler. Er war vergangene Saison wegen eines Fouls an Philipp Lahm im Spiel gegen den FC Bayern in die Kabine geschickt und anschließend für drei Spiele gesperrt worden.

Problem Wiederholungsfall

Im Normallfall entscheidet das Sportgericht bei Ersttätern nach der Schwere des Vergehens. Die fällt bei Forsberg kaum ins Gewicht, denn der Spielmacher von RB Leipzig war vor seinem Ausschlagen gegen die Brust von Florian Grillitsch über mehrere Sekunden hinweg vom Hoffenheimer am Trikot gezogen und gezerrt worden. Zwei Spiele Sperre wären es in diesem Fall wohl maximal.

Bei Wiederholungstätern hingegen zählt auch die Tatsache, quasi „vorbestraft“ zu sein. Zu den zwei Spielen dürften als mindestens ein weiteres, wenn nicht weitere zwei Partien kommen. Da aber nur noch drei Partien zu spielen sind, würde Forsberg entweder ein Spiel mit in die neue Saison nehmen bzw. (nur) alle drei verpassen.

Hasenhüttl: „Ich finde die Regelauslegung Wahnsinn!“

Sein Trainer Ralph Hasenhüttl hat am Sonntag nach dem Auslaufen des Kaders noch einmal seinen Unmut darüber geäußert, dass das vorherige Foul an Forsberg von Schiedsrichter Tobias Welz nicht schneller gepfiffen wurde. „Ich habe mir die Szene nochmal angeschaut. Da war schon Theatralik bei Grillitsch dabei. Ich hoffe, dass das in Relation gesehen wird.“ Er finde die Regelauslegung „schon Wahnsinn. Da wird das Opfer zum Täter gemacht.“

Die Entscheidung über das Strafmaß wird am Montag vom DFB bekanntgegeben. Danach entscheidet der Verein, ob er in Berufung geht.