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RB LeipzigBannerverbot in Berlin: „Kein Mittel, um Gewalt zu verhindern”

Von (RBlive/um/mit dpa) 02.11.2018, 18:43
„Totengräber des Fußballs”: Protest beim ersten Gastspiel von RB Leipzig bei Hertha BSC im Mai 2017
„Totengräber des Fußballs”: Protest beim ersten Gastspiel von RB Leipzig bei Hertha BSC im Mai 2017 imago/Camera 4

Das Verfolger-Duell in der Bundesliga zwischen den punktgleichen Tabellennachbarn RB Leipzig (5.) und Hertha BSC (6.) ist nicht nur sportlich brisant. Auch unter den Fans sorgt die Partie im Vorfeld für Aufregung. So schätzen Fanexperten und Juristen das von Hertha BSC verhängte Bannerverbot ein. Von Ullrich Kroemer.

Als Reaktion auf Ausschreitungen zwischen Hertha-Fans und der Polizei am vergangenen Samstag in Dortmund verhängte der Klub unter anderem ein Bannerverbot im Berliner Olympiastadion. Eine Hertha-Ultragruppe hatte ihren Geburtstag beim Spiel gegen den BVB mit Pyrotechnik im Stadion gefeiert und das mit einem Transparent verdeckt. Als die Polizei im Block eingriff, wehrten sich die Ultras. Die Bilanz: sechs Beamte leicht verletzte Beamte, 45 verletzte Berliner Fans. Gerd Wagner, von der Koordinierungsstelle Fanprojekte (KOS), die deutschlandweit als Mittler zwischen Fanprojekten und Verbänden fungiert, kritisiert jedoch, dass der Einsatz „sehr unglücklich” gelaufen sei: „Die Polizei ist ohne Absprache mit dem Fanprojekt und den Fanbeauftragten eingeschritten.”

Nun untersagten die Hertha-Bosse nicht nur für das Spiel gegen Leipzig, sondern bis auf Weiteres Spruchbänder, Doppelhalter und Blockfahnen. Das gilt für die Heim- ebenso wie für die Gästefans. Lediglich Fanklub-Fahnen an den Zäunen sind erlaubt. Hertha-Manager Michael Preetz kündigte eine Null-Toleranz-Politik gegen gewalttätige Fans an und sagte: „Ich hoffe, dass das Spiel unter der Überschrift des Fairplays läuft.”

KOS-Mitarbeiter Wagner: „Alibi-Schnellreaktion” von Hertha BSC

Dass Hertha nun mit Generalverboten arbeitet, werde „in der Szene höchst problematisch gesehen, die Gefahr der Kollektivstrafe steht im Raum”, sagt KOS-Fanarbeiter Wagner. Erst im Sommer hatten sich DFB und Fanvertreter auf eine Aussetzung von Kollektivstrafen geeinigt. Hertha unterläuft das nun eigenmächtig. „Dieses Bannerverbot ist eine Alibi-Schnellreaktion des Vereins”, schätzt Wagner ein. Aber das geht in eine verkehrte Richtung, denn das trägt nicht dazu bei, das ohnehin angespannte Verhältnis zwischen Fanszene und Verein zu verbessern.”

Erneute Proteste oder Spielboykott?

Wagner argumentiert: „Banner sind – vorausgesetzt, es wird dadurch niemand geschädigt – Formen der freien Meinungsäußerung der Fans. Das einzuschränken ist kein geeignetes Mittel, um Gewalt zu verhindern.” Er rechnet nun mit „weiteren Protesten der Fans”. In Hertha-Fan-Foren wird bereits zum Boykott des Spiels aufgerufen. Die Leipziger Rasenballisten, aktive Fans von RBL, mochten sich auf RBlive-Anfrage nicht dazu äußern.

Rangnick über Hertha-Banner: „Können mich nicht treffen“

Bei den vergangenen Duellen hatten die Hertha-Fans deutliche, aber zumeist zu akzeptierende und teils kreative Kritik am RB-Modell geübt; ein Banner hatte jedoch auch Trainer Ralf Rangnick heftig diffamiert. Sollte das trotz des Verbots auch in Berlin wieder passieren, will sich Rangnick damit nicht weiter beschäftigen. „Weder damals noch jetzt berührt oder trift mich das in irgendeiner Form. Menschen, die so etwas aufhängen, können mich nicht treffen. Deswegen ist es mir egal”, erklärte Rangnick am Freitag. „Aber es ist mir nicht egal, was grundsätzlich in den Stadien passiert”, betonte der Leipziger Trainer. „Und dafür gibt es Institutionen oder wie jetzt den Verein, der daraus Schlüsse zieht.”

Sportrechtler: „Klubs dürfen bestimmen, ob Banner gezeigt werden”

Auch aus juristischer Sicht ist die Maßnahme nach Einschätzung des Düsseldorfer Sportrechtlers Paul Lambertz in Ordnung. „Die Klubs dürfen bestimmen, ob und wenn ja welche Banner bei ihren Spielen gezeigt werden. Kein Klub ist gezwungen, dass seine Veranstaltung als Bühne benutzt wird.” Grundlage sei das Hausrecht. „Dem kann nicht das Argument der Meinungsfreiheit entgegengesetzt werden, denn die Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht”, so Lambertz. „Grundrechtverpflichtet ist aber grundsätzlich nur der Staat und in aller Regel nicht ein Privater wie die Klubs.”

In der Vergangenheit hatte es bereits in unterklassigen Ligen ähnliche Fälle gegeben. Bei diversen Gastspielen des Siebtligisten Roter Stern Leipzig etwa hatten Gastvereine und Polizei jegliche Fanartikel im Stadion untersagt. 2015 hatte sich der Sächsische Fußball-Verband (SFV) noch gegen pauschale Verbote von Meinungsäußerungen im Fußball ausgesprochen.

Hausrecht „nicht grenzenlos gewährleistet”

Stephan Oberholz, damals SFV-Vize-Präsident und nach wie vor stellvertretender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, hatte dem Neuen Deutschland gesagt: „Fans machen doch den Fußball aus. Fankultur durch allgemeine Grundsatzregeln pauschal ohne Unterschied einzuschränken, ist nicht im Sinne unseres Verbandes”, so der Richter. „Pauschale und undifferenzierte Einschränkungen durch Zusätze in der Hausordnung sind juristisch zweifelhaft und gehen wohl zu weit.” Das Hausrecht sei schließlich „nicht grenzenlos gewährleistet, es darf nicht willkürlich ausgeübt werden, sondern muss verhältnismäßig sein”, argumentiert er. Es müsse den Anhängern „generell möglich sein, mit Bannern, Fahnen und Transparenten ihre Zuneigung zu ihrem Verein zu äußern und auch Botschaften auszutauschen”, hatte der Jurist gesagt.

Inzwischen hat der SFV das Thema an die Vereine weitergeschoben, die je nach Sicherheitslage entscheiden sollen, ob ein Bannerverbot nötig ist oder nicht. „Die Einschränkung der Meinungsfreiheit ist daher zur Verhinderung konkret drohender Störungen hinzunehmen”, heißt es in einer Verbandsmitteilung zum Thema Hausrecht.

Vor dem Duell gegen RB sorgt das Bannerverbot nun jedenfalls für zusätzliche Brisanz. In sozialen Netzwerken ist nun bereits von einem „Fan-Maulkorb” die Rede.