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50+1-verfahren abgeschlossen Bundeskartellamt: RB soll Mitglieder aufnehmen – Keine Ausnahmen für Werksklubs 

Das Bundeskartellamt schließt sein Verfahren zur 50+1-Regel nach jahrelanger Prüfung ab. Das sind die Folgen für RB Leipzig, vor allem aber für Bayer 04 Leverkusen und den VfL Wolfsburg.

12.08.2026, 10:59
Können Sie in Zukunft auch mitbestimmen? Fans von RB Leipzig.
Können Sie in Zukunft auch mitbestimmen? Fans von RB Leipzig. (Foto: imago/Picture Point LE)

Leipzig/Bonn/ukr/dpa – Nach acht Jahren Prüfung hat das Bundeskartellamt das Verfahren zur Überprüfung der 50+1-Regel im deutschen Fußball abgeschlossen. Das teilte das Amt an diesem Mittwochvormittag mit. Demnach ist die 50+1-Regel weiterhin zulässig und mit EU-Recht vereinbar. „Die Regel beschränkt zwar den wirtschaftlichen Wettbewerb um Investitionen im Profifußball. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist aber geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen”, erklärt das Bundeskartellamt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, teilte mit: „Die 50+1-Regel kann weiterhin mit dem Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation gerechtfertigt werden. Voraussetzung dafür ist aber, dass sie konsequent und ohne sachlich nicht gerechtfertigte Unterschiede angewendet wird.” Um die Regel „künftig möglichst rechtssicher anwenden” zu können, gehöre unter anderem, dass „die DFL bei allen Vereinen der Bundesliga und 2. Bundesliga gleichermaßen für einen offenen Zugang zur Mitgliedschaft und damit für die Mitbestimmung der Fans sorgt”, so Mundt.

Lesen Sie hier: Sportrechtler bewertet Urteil des Bundeskartellamtes

RB Leipzig: „Unaufgeregt und konstruktiv”

Dazu heißt es vom Kartellamt: „Die Ermittlungen haben ergeben, dass die DFL in ihrer Lizenzierungspraxis nicht ausreichend darauf achtet, dass durchgängig alle Vereine der Bundesliga und 2. Bundesliga ihren Fans die Möglichkeit bieten, als stimmberechtigtes ordentliches Neumitglied aufgenommen zu werden. Soweit die Vereinsprägung und die Mitbestimmung der Mitglieder die kartellrechtliche Rechtfertigung für die 50+1-Regel darstellt, muss sie bei allen Klubs gleichermaßen gewährleistet sein.”

Das betrifft konkret RB Leipzig, wo es aktuell 22 stimmberechtigte Mitglieder gibt, die dem Klub allesamt in einer Funktion verbunden sind. Dazu kommen etwa 1200 nicht stimmberechtigte Mitglieder, die zwar bei den Mitgliederversammlungen anwesend sein, Fragen stellen und die Wahlen beobachten dürfen, aber nicht selbst mit abstimmen. An dieser Praxis wird sich mittelfristig wohl etwas ändern müssen. Sicher wird RB den e.V. nicht einfach für alle Mitglieder öffnen, sondern in Abstimmung mit der DFL eine Zwischenlösung finden, mit der RB leben kann, aber auch die Empfehlung des Kartellamtes zum Bestand der 50+1-Regel gewährleistet ist. RB teilte auf Anfrage mit: „Wir sehen dem Fortgang unaufgeregt und wie gehabt konstruktiv entgegen.“

Gravierende Änderungen für Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg

Gravierender jedoch werden die bevorstehenden Änderungen für die Werksklubs Bayer 04 Leverkusen und VfL Wolfsburg. Dazu hält das Amt fest: „Nach der Rechtsprechung des EuGH reichen die bislang vorgeschlagenen Bestandsschutzregelungen für Bayer Leverkusen und den VfL Wolfsburg nicht aus. Nach Auffassung des Bundeskartellamtes setzt die EuGH-Rechtsprechung voraus, dass langfristig für alle Klubs vergleichbare wettbewerbliche Rahmenbedingungen gelten. Dafür muss zumindest perspektivisch sichergestellt werden, dass der für Neumitglieder offene Mutterverein vergleichbare Einflussmöglichkeiten auf die Profiabteilung erhält wie bei den übrigen Klubs.” Das heißt, dass sich auch Leverkusen und Wolfsburg öffnen und ihre Struktur ändern und Mitgliedermitbestimmung für die Profiabteilungen zulassen müssen.

Leverkusen ist eng mit dem Chemiekonzern Bayer verbunden. Die langjährige Förderung bildete die Grundlage für eine Ausnahme von der 50+1-Regel, die nur dann gestattet wird, wenn ein Investor einen Verein mindestens 20 Jahre lang erheblich gefördert hat. Die Regel fand 1999 bei Leverkusen Anwendung. Volkswagen erhielt 2001 eine Ausnahme für den VfL Wolfsburg. 2015 gab es diese dann auch bei der TSG 1899 Hoffenheim, wo Mäzen Dietmar Hopp die Mehrheit in der Fußball-Spielbetriebs-GmbH übernahm – bis der Klub Ende 2023 zur regulären 50+1-Struktur zurückkehrte.

Keine Frist für die Änderungen, DFL bestimmt Tempo und Anwendung

Eine Frist gibt für die Änderungen gebe es nicht. „Welche Konsequenzen die DFL hieraus zieht und wie sie ihre Satzung oder ihre Anwendungspraxis gegebenenfalls weiterentwickelt, liegt in ihrer Verantwortung und der ihrer Gremien. Angesichts der wirtschaftlichen und sportlichen Bedeutung der 50+1-Regel kann hierfür auch ein längerer Übergangszeitraum sachgerecht sein”, so das Bundeskartellamt.