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RB LeipzigDynamo Dresden muss für Bullenkopf hartes Urteil hinnehmen

07.11.2016, 19:47
Stein des Anstoßes: Bullenkopf bei Dynamo Dresden gegen RB Leipzig.
Stein des Anstoßes: Bullenkopf bei Dynamo Dresden gegen RB Leipzig. imago/Hentschel

Nachdem Anhänger von Dynamo Dresden im Pokalspiel gegen RB Leipzig einen Bullenkopf in den Innenraum geworfen hatten, entschied das DFB-Sportgericht heute über den Fall. Gegen die SpVgg Greuther Fürth muss nun der K-Block leer bleiben, außerdem wird eine Geldstrafe von 60.000 EUR fällig.

Teile der Anhänger: Gewaltfrei, aber unberechenbar

Das Sportgericht hielt bei dem Urteil dem Verein zugute, dass es während des Riskiospiels gegen RB Leipzig nicht zu gewalttätigen Aktionen gekommen ist. Allerdings seien auf den Transparenten einiger Fans die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten worden. Das sagte der Vorsitzende des Sportgerichts in der Urteilsbegründung. Darüber hinaus könne einigen Anhängern von Dynamo Dresden keine günstige Prognose gestellt werden.

Dynamo Dresden geht wahrscheinlich in Berufung

Der Verein kündigt an, in Berufung zu gehen. Das Strafmaß sei deutlich zu hoch angesetzt. Unmittelbar nach der Partie hatten sich Vereinsvertreter von der geschmacklosen Aktion distanziert. Außerdem habe man „durch sorgfältige Vorbereitung trotz hoher Brisanz und negativer Prognosen“ dafür gesorgt, dass es bei der Partie selbst friedlich blieb.

Sechs Täter der Ordnungswidrigkeit überführt

Lauf Sportgericht waren sieben Personen an der makaberen Aktion beteiligt. Sechs davon wurden identifiziert. Diese müssen sich nun wegen der Ordnungswidrigkeit verantworten. Das Urteil des Sportgerichts bezog sich nicht nur auf den Wurf des Bullenkopfs. Ebenfalls berücksichtigt wurden ein „Flitzer“ und zweimal das Abbrennen von Pyrotechnik.