Freistaat Sachsen ist am Zug So geht es mit RB Leipzigs Klage gegen die Zuschauer-Begrenzung weiter
Nach der Klage von Fußball-Bundesligist RB Leipzig gegen die Zuschauerobergrenze im Stadion ist noch offen, wann das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) eine Entscheidung treffen wird.
Der Eilantrag des Vereins sei am vorigen Freitag bei dem Gericht in Bautzen eingegangen, teilte Sprecher Thomas Ranft am Montag mit.
Nun erhalte zunächst der Freistaat Sachsen eine Gelegenheit zur Stellungnahme. Danach könne sich unter Umständen auch RB Leipzig noch einmal äußern. „Ein fester Zeitrahmen bis zum Vorliegen einer Entscheidung des Senats kann daher nicht genannt werden“, erklärte Ranft. „Die Stellungnahmefristen werden im Hinblick auf die Eilbedürftigkeit der Sache bemessen.”
RB Leipzig: Schon im Heimspiel gegen 1. FC Köln wieder mehr Zuschauer?
RB wendet sich gegen die sächsischen Corona-Regeln, die derzeit maximal 1000 Zuschauerinnen und Zuschauer bei Heimspielen zulassen. Der Bundesligist will erreichen, dass wieder mehr Publikum ins Stadion darf. RB strebe mit Verweis auf das Hygienekonzept eine 50-prozentige Auslastung mit „ausschließlich geboosterten Personen”, teilte OVG-Sprecher auf Nachfrage mit. Das nächste Heimspiel der Leipziger steht am 11. Februar gegen den 1. FC Köln an.
Sollte RB Recht gegeben werden, dürften also nach der Entscheidung etwa 21.000 Fans ins Stadion. „Eine weitere juristische Behandlung des Falles nach einer Eilentscheidung des Senats ist grundsätzlich nicht vorgesehen, da die Entscheidungen in Eilsachen mit der Beschwerde nicht angreifbar sind”, erklärte Ranft. Allerdings könne bei einer wesentlichen Veränderung der Verhältnisse eine Abänderung der Entscheidung beantragt werden. Das Eilverfahren dient lediglich als vorläufige Entscheidung bis zu einer Entscheidung über die Hauptsache der Normenkontrolle.
Am Dienstag will der Freistaat Sachsen eine neue Corona-Schutzverordnung erlassen, die ab 6. Februar gültig ist. Es wird erwartet, dass darin bereits die Zuschauerobergrenze verändert ist.