Urteil nach Pokalfinale Nach Pyro-Strafe: RB erringt Teilsieg gegen DFB vor Gericht
Wegen des Zündens von Pyrotechnik im Berliner Olympia-Stadion während des Finales im DFB-Pokal sind Eintracht Frankfurt und RB Leipzig vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bund im Juli zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden. Nun feiert die Rechtsabteilung der Sachsen einen Sieg vor Gericht, wie auf der Vereinswebseite zu lesen ist.
Im ursprünglichen Urteil wurde ein Strafmaß von 36.900 Euro gegen RB verhängt, weil deren Anhänger zu Beginn der zweiten Halbzeit acht Rauchtöpfe und fünf Blinker gezündet hatten. Außerdem flogen insgesamt zwei Raketen auf das Spielfeld, weitere Pyrotechnik brannte im Verlauf und nach Abpfiff des Spiels, das Leipzig mit 2:0 gewann.
RB legte Widerspruch gegen Urteil ein
Die Leipziger hatten gegen das Urteil anschließend Widerspruch eingelegt. Denn einem Antrag des Vereins, eigenes Security-Personal mit zu den Spielen zu bringen, hatte der DFB als Veranstalter nicht entsprochen. So sei im Endspiel um den höchsten Pokalwettbewerb lediglich der Verband als Ausrichter verantwortlich, argumentierte RB, und die Klubs könnten daher nicht zur Rechenschaft gezogen werden, wenn ihre Anhänger entgegen der Stadionordnung mit Fackeln und Böllern zündeln.
DFB muss RB Einsicht in Videomaterial geben
Das Sportgericht entsprach nun der Argumentation und kürzte die Geldstrafe um die Hälfte. So muss RB nun nur noch 18.450 Euro zahlen und akzeptierte nun umgehend das Urteil. Auf das Thema Pyrotechnik reagiert der Klub besonders rigide auch gegenüber den eigenen Fans, um die Verantwortlichen selbst zur Kasse zu bitten, auch mit Mitteln der Überwachungstechnik.
Ein besonderer Erfolg aus Sicht von RB ist daher, dass der DFB als Veranstalter in Zukunft auch den Gastvereinen Zugang zum Videomaterial bieten muss, damit diese die Verursacher ermitteln und mögliche Geldstrafen weitergeben können.
"Dem Verein ist es in der Verhandlung gelungen, seine intensiven Bemühungen bezüglich der Täterermittlungen bei Pyrotechnik-Vorkommnissen in einer Form darzulegen, die zu einer Reduzierung der Geldstrafe führte", sagte Torsten Becker, der die Sitzung am DFB-Campus leitete.
Mit dem Widerspruch und dem resultierenden Urteil schafft RB damit einen Präzedenzfall.