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  5. Bundeskartellamt zweifelt: RB Leipzig nicht 50+1-tauglich?

Weitere Prüfung folgt RB und Hannover 96: Bundeskartellamt zweifelt an 50+1-Konformität

Das Bundeskartellamt prüft aktuell die Rechtssicherheit der 50+1-Regel, die es Geldgebern erschwert, mit ihrem Investment in Bundesligaklubs Einfluss auf die Entscheidungen der Vereine zu kaufen. RB Leipzig wird neben anderen Klubs besonders begutachtet.

Aktualisiert: 04.06.2024, 07:27
Das Bundeskartellamt zieht RB Leipzigs Vereinsstruktur in Zweifel.
Das Bundeskartellamt zieht RB Leipzigs Vereinsstruktur in Zweifel. (Foto: imago/dts Nachrichtenagentur)

Leipzig/msc – Das Bundeskartellamt hat wie angekündigt damit begonnen, die 50+1-Regelung der Deutschen Fußball Liga (DFL) einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen und damit auch einzelne Klubs der Bundesliga analysiert. RB Leipzig wurde neben Hannover 96 in einem Schreiben an die Ligaverantwortlichen gesondert erwähnt, wie die Sportschau am Montag berichtete.

Mitgliederstruktur bei RB Leipzig steht in der Kritik

Seit der Vereinsgründung im Jahr 2009 steht RB in der Kritik vieler Fußballfans, die in der Vereinsstruktur des Rasenballsport Leipzig e.V. und dessen Verhältnis zu Sponsor Red Bull den sportlichen Wettbewerb bedroht sehen.

Auch das Bundeskartellamt bezweifelt nun, dass der jüngste der 36 Profiklubs "aufgrund einer für stimmberechtigte Neumitglieder nicht hinreichend offenen Ausgestaltung des Muttervereins RasenBallsport Leipzig e.V. die ausnahmebegründende Zielsetzung der 50+1-Regel" erfüllt.

Auch RB will Rechtssicherheit bei der 50+1-Regel

Der Sportschau gegenüber äußerte sich RB Leipzig gelassen. Man sehe "dem weiteren Prozess positiv entgegen und steht jederzeit für einen Austausch mit der DFL und dem Bundeskartellamt zur Verfügung. Genau wie die DFL und alle anderen Clubs wünscht sich RB Leipzig unverändert Rechtssicherheit bei der 50+1-Regel", heißt es aus der Vereinsführung.

Leipzig ist nicht der einzige Verein, der hinsichtlich der rechtskonformen Ausgestaltung der 50+1-Regel genauer unter die Lupe genommen wird. Auch das Verhältnis der Sonderfälle Bayer Leverkusen (Bayer) und VfL Wolfsburg (VW), sowie der TSG Hoffenheim (SAP) und Hannover 96 (Kind) zu ihren Geldgebern werde jeweils einzeln geprüft, heißt es vom Bundeskartellamt.

Bei Hannover 96 ist der Unternehmer Martin Kind seit vielen Jahren engagiert, steht aktuell aber in einem Rechtsstreit vor dem Bundesgerichtshof, bei dem sein Engagement als Gesellschafter der ausgegliederten Lizenzmannschaft auf der Kippe steht. Aufsehen hatte Kind zuletzt erregt, als er mutmaßlich gegen die Weisung des Vereins bei einer Abstimmung der DFL gestimmt hatte.