RB LeipzigOffiziell: Uefa lässt RB Leipzig in die Champions League
Jetzt ist es offiziell: RB Leipzig darf in der Champions League antreten. Das gab der europäische Verband auf seiner Website bekannt.
RB Leipzig freut sich über Champions League
Das Rätselraten hat ein positives Ende genommen. Monatelang kamen Experten und Kritiker zur Frage zu Wort, ob beide Vereine mit Beziehungen zu Red Bull im obersten aller Vereinswettbewerbe antreten dürfen. Die Antwort lautet: Ja. Die rechtsprechende Kammer der UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK) kam zu dem Entschluss, dass die Integrität des Wettbewerbs durch das doppelte Engagement von Red Bull nicht verletzt wird. Kurz vor der Entscheidung sollen Verantwortliche beider Vereine am letzten Freitag in Nyon zusammengekommen sein, hatte die Bildzeitung berichtet.
Uefa und Red Bull im Austausch über Änderungen
Die vielen strukturellen Änderungen hatten demnach Erfolg, worauf auch die Uefa hinweist. Insbesondere Ralf Rangnick und Oliver Mintzlaff hatten sich von ihren früheren Aufgaben in Salzburg zurückgezogen, um sich auf RB Leipzig zu konzentrieren. Auch RB-Geschäftsführer Oliver Mintzlaff verweist auf den langen Anpassungsprozess.
„Diese Entscheidung folgt einer detaillierten Analyse und ist das Ergebnis eines jederzeit offenen und transparenten Austauschs mit der UEFA. In diesem konstruktiven Prozess wurden gemeinsam mit unseren Gesellschaftern Änderungen vollzogen, um die Regeln zur Integrität des Wettbewerbs einzuhalten“, wird er auf der Vereinswebsite zitiert. Ein Ausschluss vom Wettbewerb wäre die Höchststrafe für den deutschen Vizemeister gewesen.
Spielrecht ohne Auflagen erteilt
Die Entscheidung der Uefa ist zunächst noch zehn Tage lang anfechtbar. Grundsätzlich sind Sanktionen auch nachträglich noch möglich. Dass es dazu kommt, ist nicht ausgeschlossen, aber unwahrscheinlich. Für die Teilnahme sind zunächst keine weiteren Auflagen zu erfüllen, aber die Uefa teilte mit, weiter hinzuschauen. „Die FKKK wird beide Vereine weiterhin überwachen, um sicherzustellen, dass die Integritätsbestimmungen eingehalten werden.“