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RB LeipzigFananwalt: Hausverbote für RB-Ultras „illegal und rechtswidrig”

18.12.2018, 16:29

Pyrotechnik, Hausverbote und Boykott: RB Leipzig greift hart gegen die eigenen Ultras durch, was einmal mehr die Fanszene spaltet. Der Fananwalt Andreas Hüttl bewertet das Vorgehen aus juristischer Perspektive. Von Ullrich Kroemer.

Bei RB Leipzig dreht sich dieser Tage viel um Rauch. Der Pyrotechniknebel wabert aktuell auch durch die Leipziger Kurve – zumindest im übertragenen Sinne. Erstmals in der knapp zehnjährigen Vereinsgeschichte hat der Bundesligist am vergangenen Wochenende zwei Anhängern Hausverbote erteilt – keine Stadionverbote wie ursprünglich mitgeteilt –, weil sie bei einem Auswärtsspiel Feuerwerkskörper gezündet hatten. Nach Pyroaktionen in Hoffenheim und Salzburg, bei denen (noch) keine Urheber ermittelt werden konnten, griff die Klubführung nun nach einem Spiel der zweiten Frauen-Mannschaft in der Landesklasse hart durch. Berechtigt oder nicht?

RB-Fanszene in zwei Lager gespalten

Diese Frage wurde nach dem 4:1 gegen Mainz, als über 100 ultraaffine Fans aus Solidarität mit den beiden Betroffenen das Stadion verlassen hatten, an den virtuellen ebenso wie den realen Stammtischen erhitzt diskutiert. Es geht dabei übergeordnet auch darum, wohin sich Leipzigs heterogene Fanszene mittelfristig entwickeln soll. Aktuell ist die Anhängerschaft – mal wieder – in zwei Lager gespalten (siehe Umfrage).

 

Die Beobachtung der zweiten Frauen-Mannschaft von RB Leipzig in der Landesklasse Nord gehört normalerweise nicht zum Kerngeschäft der Profiabteilung von RB. Doch am 9. Dezember schauten Klubboss Oliver Mintzlaff & Co. ganz genau hin:

Roter, gelber und blauer Rauch war auf dem Sportplatz an der Teichstraße aufgestiegen, als die Spielerinnen der Teams von Roter Stern Leipzig und RB Leipzig II (Endstand: 0:8) auf das Spielfeld liefen. Der Gästebereich mit ein paar Dutzend Anhängern verschwand im Nebel der Handfeuer, als „Untermalung des Supports”, wie die von den Hausverboten betroffene RB-Ultragruppierung Red Aces schreibt. Denn die eigentlich Botschaft an jenem Adventssonntag war: „Love football – Hate sexism!” Beide Teams hielten ein Banner mit dieser Aufschrift vor Anpfiff gemeinsam in die Höhe.

Pyroshow mündlich abgestimmt

An dem Feuerwerk auf beiden Seiten des Spielfeldes nahm zunächst keiner Anstoß, weder der Schiedsrichter, noch die Polizei, Verbands- und Vereinsvertreter oder Fans. Laut Informationen von RBlive war der Einsatz von Pyrotechnik zwar nicht angemeldet, aber mit allen Beteiligten mündlich abgestimmt.

Doch die Nutzung von Pyrotechnik ist in Deutschland laut Sprengstoffgesetz untersagt. Wenn Feuerwerkskörper ohne Zertifizierung (CE-Kennzeichnung) ohne Genehmigung gezündet werden, ist das eine Straftat; das Abbrennen von Pyrotechnik mit CE-Kennzeichnung wird als Ordnungswidrigkeit sanktioniert. Auch die Sportplatzordnung des Roten Stern verbietet „pyrotechnische Erzeugnisse“ ebenso wie Feuerwerkskörper abzubrennen.

Durch die Sanktionen will der Bundesligist klare Kante zeigen, demonstrieren, dass Pyrotechnik in der bisher pyro- und gewaltarmen Fankultur auch künftig nichts verloren hat – auch nicht bei Auswärtsspielen und Partien der Frauen. „Wir haben immer gesagt, dass wir gegen Pyrotechnik rigoros durchgreifen. Es wurde gefährliche Pyro gezündet, und das hat bei uns gar nichts verloren”, hatte Mintzlaff nach dem Bundesligaspiel gegen Mainz gesagt. „Wir wollen ein friedliches Miteinander haben. Es gibt klare Grenzen.”

Ermittelten Fanbeauftragte oder Sicherheitsbeauftragte gegen die eigenen Fans?

Die Red Aces werfen den Fanbeauftragten des Klubs vor, auf „perfideste Weise” in der eigenen Fanszene nach den Schuldigen gesucht zu haben. Das wäre ein klarer Vertrauensbruch, Fanbeauftragte sollen vermitteln, nicht ermitteln. Aus dem Verein heißt es, Ordnungs- und Sicherheitsbeauftragte hätten die Täter ermittelt, nicht Fanbeauftragte.

Doch ist es überhaupt juristisch verhältnismäßig und legal, Fans nach selbstständig durchgeführten Ermittlungen in der Fanszene wegen eines Vergehens Hausverbot zu erteilen, das gar nicht auf dem eigenen Stadiongelände stattfand?

Der promovierte Jurist Andreas Hüttl, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Fananwälte und somit ständig mit Fanthemen befasst, sagt nein. Die Stadionordnung des RB Stadions regelt ja nur den Gebrauch von Pyro eben gerade in dem Stadion. „Eine Möglichkeit, aufgrund der Stadionordnung des RB-Stadions ein Hausverbot wegen Vorfällen in anderen Stadien zu verhängen, sehe ich nicht”, sagt Hüttl. „Ich sehe dafür keine Rechtsgrundlage.“

Nur so „zur Abschreckung” sei es juristisch ebensowenig möglich potenzielle Straftäter auszusperren, wie „prophylaktisch“. Hüttl betont unmissverständlich: „So ein Hausverbot wäre illegal und rechtswidrig.“ Als Anwalt eines Betroffenen würde der Anwalt den Vorgang „in jedem Fall vor Gericht bringen, also RB verklagen”.

Normalerweise gibt es eine klare Regelung, wie mit Fans umzugehen ist, die Stadionverbote bekommen sollen. Eine Stadion-Verbotskommission, die es auch bei RB Leipzig gibt und in der unter anderem Fan- und Sicherheitsbeauftragte des Vereins, Fanvertreter und Fanprojekt zusammenkommen, entscheidet über die Maßnahme eines befristeten Stadionverbots als präventive Maßnahme – nicht als Strafe. Ein bundesweit akzeptierter Prozess.

Fananwalt Hüttl: „Purer Populismus”

Dieses Prozedere umgeht RB durch kurzfristig ausgesprochene Hausverbote. Wie RBlive erfuhr, sind die Beschuldigten nun im Nachgang zu Gesprächen eingeladen worden, um sich zu erklären. Dabei soll auch das Fanprojekt mit am Tisch sitzen. Wenn sich die mutmaßlichen Täter geständig und reuig zeigen, so heißt es, könnte das derzeit befristet ausgesprochene Hausverbot wieder aufgehoben werden.

Auch mit den abtrünnigen Fans, die für den Großteil der Stimmung im Stadion sorgen und viele Choreografien planen, sind in den kommenden Wochen Gespräche angedacht. Doch die Fronten sind nun – nicht nur wegen der Sünder, sondern auch durch das Vorpreschen des Vereins – verhärtet. Nach dem Pyro-Vorfall in Salzburg etwa hatte Klubboss Mintzlaff angekündigt, dass die Täter „bei RB Leipzig keine Spiele mehr sehen” würden. Jurist Hüttl hält das für „puren Populismus. Ein lebenslanges Stadionverbot wäre klar rechtswidrig, da unverhältnismäßig.” Und auch im aktuellen Fall wird es bei – vorsichtig ausgedrückt – unklarer Rechtslage eine Weile dauern, bis sich der Rauch über der Kurve wieder verzogen hat. (RBlive)

Hintergrund Stadion- und Hausverbote: Stadionverbote sind bundesweit gültig und können auch ausgesprochen werden, wenn bereits Hausverbote verhängt wurden. Generell müssen Vereine Fans nicht sanktionieren, auch wenn ihnen die Täter namentlich bekannt sind. „Falls es für einen Pyrovorfall jedoch Strafen durch die Sportsgerichtsbarkeit des DFB geben sollte, wird die Strafe für den Verein geringer, wenn sie die Verursacher selbst auch strafen. Es besteht dann auch eine Verpflichtung dies zu tun, da sich die Verantwortlichen sonst ggf. selbst regresspflichtig machen, weil sie Vermögenswerte des Vereins nicht geschützt haben”, sagt Jurist Dr. Andreas Hüttl.