RB LeipzigEinreisestopp für Briten: Muss RB Leipzig gegen Liverpool in der Champions League verschoben werden?
Durch die von der Bundesregierung verhängte Einreisesperre für Menschen aus besonders betroffenen Corona-Mutationsgebieten herrscht Unklarheit, ob die Champions-League-Partie zwischen RB Leipzig und dem FC Liverpool wie geplant stattfinden kann.
Laut der am Samstag in Kraft getretenen Verordnung dürfen Menschen aus Großbritannien bis mindestens zum 17. Februar nicht mehr in die Bundesrepublik einreisen. Das Achtelfinal-Hinspiel ist für den 16. Februar in Leipzig angesetzt. Das Bundesgesundheitsministerium verwies am Samstag auf Anfrage auf das Bundesinnenministerium, von dort gab es zunächst keine Stellungnahme.
Keine Ausnahme für Profisport?
Zwar gibt es in der Verordnung Ausnahmen, Profisport ist dort allerdings nicht aufgelistet. Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums wollte sich bei der ARD-Sportschau nicht zu Einzelfällen äußern. Generell gelte aber, dass es nur die Ausnahmen geben werde, die in der Verordnung explizit erwähnt seien, hieß es in dem Bericht. Dazu zählt Profisport nicht.
RB Leipzig hat Kenntnis von der neuen Verordnung, teilte aber auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, noch keinen Kontakt zur zuständigen Europäischen Fußball-Union Uefa aufgenommen zu haben. Dies solle in den kommenden Tagen jedoch geschehen. Von der Uefa gab es am Samstag auf Anfrage zunächst keine Stellungnahme.
Tauschen RB Leipzig und der FC Liverpool das Heimrecht?
Die Sportschau spekuliert über einen Tausch von Heim- und Auswärtsrecht. RB dürfte wohl nach Großbritannien fliegen. Demnach könnte Liverpool am 10. März nach Leipzig kommen, wenn die neue Verordnung möglicherweise nicht mehr gültig ist.
Die Bundesregierung hat aus Sorge um eine weitere Verbreitung von mutierten Coronaviren weitreichende Einreisesperren verhängt. Diese gelten unter anderem für Menschen aus Großbritannien, Südafrika, Portugal, Brasilien und Irland. Es gibt ein Beförderungsverbot für Fluggesellschaften, Bahn-, Bus- und Schiffsunternehmen. Ausnahmen gelten unter anderem für alle Deutschen und in Deutschland lebende Ausländer sowie für Transitpassagiere und den Warenverkehr.