RB LeipzigRB Leipzig führt widerwillig 2G-Regel in Red Bull Arena ein
RB Leipzig wird ab dem Heimspiel in der Champions League gegen Paris Saint-Germain von der 3G- auf die 2G-Regelung in der Red Bull-Arena umschwenken. Das teilte der sächsische Fußball-Bundesligist am Donnerstag mit. Damit soll eine volle Auslastung garantiert werden.
„Wir tragen die wirtschaftliche Gesamtverantwortung für RB Leipzig und haben in diesem Zusammenhang immer gesagt, dass wir die Situation neu bewerten müssen, wenn sich eine Möglichkeit abzeichnet, dass wir die Red Bull Arena komplett befüllen können. Leider wurde in dem aktuellen Entwurf der Corona-Schutz-Verordnung unserem Wunsch und unseren Bemühungen nicht entsprochen, eine volles Stadion unter 3G-Bedingungen umzusetzen. Das hat uns enttäuscht“, meinte RB-Vorstandschef Oliver Mintzlaff.
Viele RB-Fans wollen trotz 2G-Regel ins Stadion kommen
Zuvor hatte RB unter Dauerkarten-Inhabern eine Befragung durchgeführt, ob diese ihr Ticket auch bei einer 2G-Regelung nutzen würden. Ein Großteil der Befragten stimmte laut dem Klub zu.
Ursprünglich hatte sich Mitzlaff noch Ende September für eine Beibehaltung der 3G-Regel in der Red Bull Arena ausgesprochen. "Wir wollen niemanden ausschließen. Wenn ein aktuelles negatives Testergebnis vorliegt, sollte das nach unserer Ansicht ausreichen", hatte der 46-Jährige gesagt.
RB Leipzig: Gegen Paris in Champions League gilt 2G-Regel erstmals
Die RB-Verantwortlichen befinden sich im ständigen Austausch mit der Landesregierung des Freistaates Sachsen. Der Entwurf der Neufassung der Corona-Schutz-Verordnung bietet nunmehr eine 2G-Option für Großveranstaltungen ohne Begrenzung der Gesamtkapazität an. Noch ist diese Verordnung, die ab 20. Oktober 2021 gelten würde, nicht final von der Landesregierung beschlossen. Anfang kommender Woche wird der entsprechende Kabinettsbeschluss erwartet.
Dann wird die Regelung beim Königsklassen-Heimspiel am 3. November (21.00 Uhr) umgesetzt. Damit kommen nur Geimpfte oder Genesene ins Stadion. Es müssen auch keine Abstandsregeln eingehalten werden und es besteht keine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Kein Testnachweis ist für Kinder unter 16 Jahren erforderlich.