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RB LeipzigRed Bull Arena: Entscheidung über Bauvoranfrage bis Ende Februar

02.02.2017, 08:51

Bis Ende Februar soll die Bauvoranfrage zu einem möglichen Umbau der Red Bull Arena geprüft sein. Das berichtet die Mitteldeutsche Zeitung. Dabei „geht es um bauordnungsrechtliche Fragen, inwieweit diese geplante Erweiterung unter Berücksichtigung statischer, infrastruktureller und technischer Regeln zulässig ist“, erklärt Heiko Rosenthal, Bürgermeister für Umwelt, Ordnung und Sport. Ein positivere Bescheid ist Voraussetzung, dass der Verkauf des Stadions von Michael Kölmel an RB Leipzig überhaupt über die Bühne geht.

Verkauf der Red Bull Arena bis Juni 2017 offiziell?

Liegt ein positiver Bescheid vor, muss auch der Leipziger Stadtrat noch über den Verkauf entscheiden. Dabei geht man davon aus, dass die Lokalpolitiker dem Vorgang keine Steine in den Weg legen. Läuft alles glatt, könnte der Verkauf bis Mai oder Juni 2017 über die Bühne gehen. Danach würde man mit der Konkretisierung der Umbaupläne beginnen. Der Baubeginn ist aktuell für 2018 veranschlagt.

Ob man das Stadion in einem Jahr umbaut oder in zwei Jahren ist noch unklar. Für eine einjährige Bauzeit bräuchte man ein Ausweichstadion. Bei zweijähriger Bauzeit würde man während des Umbaus in der Red Bull Arena bleiben. Ralf Rangnick hatte kürzlich letztere Lösung präferiert.

RB Leipzig übernimmt Verträge von Michael Kölmel

Falls die Bauvoranfrage bis Ende Februar keinen positiven Bescheid bringt, müsste RB Leipzig die entsprechenden Pläne nachbessern. Da der Verkauf der Red Bull Arena unter Vorbehalt der erfolgreichen Bauvoranfrage steht, wäre theoretisch auch jederzeit ein Ausstieg aus dem Bauprozess denkbar. Aktuell ist das aber eine rein theoretische Variante.

Bei einem Verkauf übernimmt RB Leipzig laut Mitteldeutscher Zeitung auch die Verträge von Michael Kölmel von der Stadt Leipzig. Nach denen ist ein Weiterverkauf der Red Bull Arena immer abhängig von der Zustimmung des Stadtrats. Zudem soll es eine Klausel geben, nach der das Stadion um das Jahr 2040 herum für einen symbolischen Euro an die Stadt Leipzig zurückfallen würde. Eine Auflösung der Verträge würde zu viel Zeit in Anspruch nehmen, weil dann die Landesdirektion Sachsen einbezogen werden müsste.