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RB LeipzigStreit um „fliegende Händler“ bei RB-Spielen

23.08.2018, 18:00
Die Red Bull Arena zu Leipzig.
Die Red Bull Arena zu Leipzig. imago/Schöning

Rund um die Red Bull Arena ansässigen Gewerbetreibenden ist ein Aussschank außer Haus bei Spielen von RB Leipzig nicht gestattet. Dass sie sich gegenüber „fliegenden Händlern“ ungerecht behandelt fühlen, war nun Thema in der Leipziger Stadtratssitzung. Das berichtet die Leipziger Internetzeitung.

Werden Gastronomen und fliegende Händler gleich behandelt?

Die CDU-Fraktion hatte die Stadtverwaltung gefragt: „Wie gewährleistet die Stadtverwaltung eine Gleichbehandlung der ortsansässigen Gewerbetreibenden und der fliegenden Händler, insbesondere bei der Inanspruchnahme öffentlichen Verkehrsraums und bei den Vorschriften zur Abgabe von Speisen und Getränken?“. Damit auch die Gaststätten rund um das Stadion – insbesondere auf dem Weg zwischen Hauptbahnhof und Red Bull Arena – selbst auf offener Straße Verkaufen dürften, müsste eine Sondernutzungssatzung der Stadt geändert werden.

Ausreichende Gerechtigkeit soll aber dadurch gegeben sein, dass zu jeder Saison insgesamt neun Lizenzen für die „fliegenden Händler“ vergeben werden, erklärte Ordnungsbürgermeister Heiko Rosenthal. Für die beliebten Sondernutzungsrechte können sich auch die ansässigen Betreiber bewerben. Wer sie am Ende erhält, entscheidet das Losverfahren.