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RB-Fans gegen neuen Sponsor „Hausverbote für Wettanbieter” – Solidarität mit Hannover 96

Die Anhänger des 1. FC Union Berlin rieben sich wie gewohnt an RB Leipzig auf und plakatierten groß. Die Fans von RB Leipzig hingegen widmeten sich anderen Themen.

Aktualisiert: 16.09.2024, 13:58
„Fußball statt Glücksspiel”: Die Fans von RB sind mit dem neuen Sponsor Merkur nicht glücklich.
„Fußball statt Glücksspiel”: Die Fans von RB sind mit dem neuen Sponsor Merkur nicht glücklich. (Foto: imago/Picture Point LE)

Leipzig/ukr/dpa – Nicht nur auf dem Rasen, auch auf den Rängen tobte beim umkämpften 0:0 zwischen RB Leipzig und Union Berlin (Einzelkritik und Noten). In den ersten 15 Minuten schwiegen die Unioner aus Protest, danach eröffneten sie lautstark den Sängerwettstreit auf den Tribünen. Anders als zuletzt waren die Ultras der Köpenicker mit nach Leipzig gereist.

Natürlich platzierte der Ostklub auch diesmal Protest gegen den Gastgeber. Auf einem Banner stand: „Kein Geld, kein Sieg und kein Pokal – macht euer Konstrukt jemals normal.” Und das obligatorische: „In Leipzig nur Lok und Chemie” durfte auch nicht fehlen.

RB-Fans gegen Glücksspiel: Kritische Botschaft an RB Leipzig

Die aktive Szene der Leipziger hingegen rieb sich nicht am Gegner auf, sondern platzierte wie meist eigene Botschaften, durchaus auch kritisch gegenüber dem Klub. Mit Blick auf den neuen RB-Sponsor, das Glücksspielunternehmen Merkur plakatierten die ultraaffinen Leipziger Supporter: „Fußball statt Glücksspiel: Hausverbote gegen Wettanbieter.” Merkur ist nicht nur in der Spielautomaten-, Spielhallen- und Online-Gaming-Branche tätig, sondern auch Wettanbieter.

Der Verweis auf Hausverbote bezieht sich auf die etwa 30 von RB verhängten Hausverbote gegen Fans wegen des Zündens von Pyrotechnik, was beim Heimspiel gegen den VfL Bochum für Unmut sorgte. Inzwischen sind Klub und Betroffene darüber im Gespräch.

RB-Fans an der Seite von Hannover 96

Zudem solidarisierten sich die RB-Anhänger mit den Fans von Hannover 96 und forderten: „10 Prozent für Gästefans – In Niedersachsen und überall.” Hintergrund ist das verhängte Teilverbot für 40 Prozent der Gästefans aus Hannover beim Niedersachsenderby zwischen Eintracht Braunschweig und Hannover 96.

Lesen Sie hier: Bei RB-Spiel: Union Berlin vergreift sich mit Brückenwitz im Ton und entschuldigt sich

Auf Initiative der niedersächsischen Innenministerin Daniela Behrens (SPD) hatten die Braunschweiger in dieser Woche bekanntgegeben, beim Niedersachsen-Duell am 6. Oktober nur eine Anzahl von 60 Prozent der sonst üblichen Gäste-Anhänger aus Hannover zuzulassen. Hintergrund sind die Ausschreitungen bei beiden Duellen zwischen Braunschweig und Hannover in der vergangenen Saison. Behrens hatte sogar mehrfach angedroht, ein Derby ganz ohne Gästefans anordnen zu wollen.

Zweite Tapete der RB-Fans beim Union-Spiel.
Zweite Tapete der RB-Fans beim Union-Spiel.
(Foto: imago/Picture Point LE)

Sportrechtler: „Es gibt kein Recht darauf, ein Fußballspiel zu sehen”

Die Fanhilfe Hannover prüft nach eigenen Angaben juristische Schritte gegen die Entscheidung. Der Sportrechts-Experte Paul Lambertz sieht für die Fans jedoch kaum Erfolgschancen, juristisch gegen den Teilausschluss der Zuschauer beim Zweitliga-Derby zwischen Eintracht Braunschweig und Hannover 96 vorzugehen. „Es gibt kein Recht darauf, ein Fußballspiel zu sehen”, sagte der Fachanwalt für Sportrecht. „Auch bei einem normalen Verkauf kann es sein, dass es für 2000 Gästetickets 5000 Interessenten gibt. Das heißt: Es besteht kein Anspruch auf ein Ticket. Und wenn ich den Anspruch nicht habe, bin ich in meiner Rechtsposition durch so eine Entscheidung auch nicht beschwert.”

Anhänger aus Hannover erwägen nun, den Teilausschluss mit einem anderen Argument zu kippen. Danach kann eine Vorgabe der Deutschen Fußball Liga (DFL), zehn Prozent aller Eintrittskarten an den Gastverein zu geben, unter diesen Umständen in Braunschweig nicht mehr eingehalten werden. „Ja, es gibt eine Vereinbarung zwischen der DFL und den Klubs”, sagte Lambertz dazu. „Aber wenn zwei Klubs sich einig sind, die Zuschauerzahl aus Sicherheitsgründen zu begrenzen, sehe ich da grundsätzlich kein Problem. Sicherheit ist ein sachlicher Grund.”