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„Spielraum für eigene Lösungen” Sportrechtler bewerten 50+1-Urteil

Die Entscheidung des Bundeskartellamts schiebt Ausnahmen bei der 50+1-Regel in den Fokus. Sportrechtler sehen in der Entscheidung der Behörde neben Rechtssicherheit teils auch wachsenden Druck.

13.08.2026, 09:22
Dürfen die aktiven Fans von RB Leipzig in Sektor B in Zukunft auch stimmberechtigtes Vereinsmitglied werden?
Dürfen die aktiven Fans von RB Leipzig in Sektor B in Zukunft auch stimmberechtigtes Vereinsmitglied werden? (Foto: imago/motivio)

Bonn/dpa/ukr – Die jüngste Entscheidung des Bundeskartellamts zur 50+1-Regel erhöht nach Ansicht von Sportrechtler Paul Lambertz den Druck auf die bisherigen Ausnahmen für einzelne Vereine. „50+1 lebt weiter. Aber die Schonfrist für die Ausnahmen ist vorbei”, sagte der Fachanwalt für Sportrecht der dpa. „Die eigentliche Botschaft der Entscheidung lautet nicht, ,50+1 bleibt’, sondern: ,50+1 muss für alle gelten’”, so Lambertz.

Lesen Sie hier: Sportrechtler Scheuch bewertet das Urteil des Bundeskartellamtes

Die Sonderbehandlungen einzelner Klubs gerate dadurch stärker unter Rechtfertigungsdruck, sagte er. Die Bundesliga erhalte zwar Rechtssicherheit, aber keine Entwarnung. „Wer heute einen Sieg für die Investoren erwartet hat, wird enttäuscht sein. Wer einen Freibrief für die bisherigen Ausnahmen erwartet hat, allerdings auch”, betonte Lambertz. Die Diskussion verschiebe sich nun von der Existenz auf die diskriminierungsfreie Anwendung der Regel.

Spielraum für Liga und Werksklubs

Das Bundeskartellamt hatte nach seiner seit 2018 laufenden Prüfung mitgeteilt, dass die 50+1-Regel grundsätzlich mit dem Kartellrecht vereinbar sei. Voraussetzung sei allerdings, dass die Regel „konsequent und ohne Unterschiede – sofern es für diese keinen sachlichen Grund gibt – angewendet wird”. Derzeit bestehen Ausnahmen für Bayer Leverkusen und den VfL Wolfsburg, Sonderfälle sind RB Leipzig und Hannover 96.

Sportrechtsexperte Alexander Scheuch von der Universität Bonn sieht in der Stellungnahme des Amts eine „salomonische Lösung”. Die 50+1-Regel erhalte rechtliche Rückendeckung, zugleich bleibe der Liga und den Werksclubs „genügend Spielraum für eine eigene Lösung”. Der Professor betont: „Das ist vermutlich auch notwendig, weil eine vollständige Abschaffung der Förderausnahmen bei Leverkusen und Wolfsburg erheblichen Konfliktstoff bergen würde”, sagte er.

Liga pocht auf Umsetzung der Änderungen

RB sehe dem „unaufgeregt und wie gehabt konstruktiv entgegen”, teilte der Klub mit. Die DFL betonte, dass „eine solidarische Lösung im Kreis der 36 Klubs vereinbart werden” müsse, „die tatsächlich zu einer Verbesserung der Rechtssicherheit der 50+1-Regel führt und die Hinweise und Empfehlungen des Bundeskartellamts beachtet”. Heißt: Aussitzen lässt sich das Urteil nicht, Veränderungen werden nötig sein – dafür wird die DFL sorgen.

Doch wie genau eine solche Lösung im Falle von RB aussehen könnte, um sich zumindest auf dem Papier für Neumitglieder zu öffnen, ist noch unklar. Rasenballsport wird in Zukunft ganz sicher keine Tausenden Fans als stimmberechtigte Mitglieder aufnehmen; denkbar ist höchstens, eine gewisse Zahl an qualifizierten Bewerbern – etwa langjährige Fördermitglieder mit Goldstatus – aufzunehmen. Doch das ist aktuell reine Spekulation. Eine konkrete Frist für die Umsetzung der finalen Beurteilung des Bundeskartellamtes gibt es nicht. Die DFL darf das selbstbestimmt entscheiden.