RB LeipzigStadionauslastung an Impfquote geknüpft? Stadt Leipzig und Sächsisches Sozialministerium widersprechen sich
In gut einer Woche empfängt RB Leipzig den VfB Stuttgart zum ersten Heimspiel der neuen Saison (20. August, 20.30 Uhr). Dann soll nach fast eineinhalb Jahren Pandemie auch die Arena wieder zur Hälfte gefüllt sein. 23 000 Fans werden aufgrund der zulässigen 50-prozentigen Auslastung der Maximalkapazität (47069) erwartet.
So viele waren es seit dem letzten Heimspiel unter Vollauslastung der Spielstätte des Bundesligisten März 2020 in der Champions League gegen Tottenham Hotspur nicht. Ein erster Schritt zurück in die Normalität. Doch wie geht es weiter?
Inzidenz steigt an
Immer mehr Regeln erschweren den Überblick. Eine Weile lang hieß es, dass eine Infektionsinzidenz bis 35 die halbe Auslastung der Fußballstadien erlaube. Seit dieser Woche ist der Wert allein nicht mehr maßgebend, dennoch droht weiter die Möglichkeit, dass wieder weniger Fans in die Arenen dürfen. Die Inzidenz steigt bundesweit an.
Von mehr Fans ist deshalb gar nicht erst die Rede. Nun hat die BILD das "Leipziger Rathaus" zitiert, wonach die Impfquote darüber entscheiden soll, wieviele Fans in den kommenden Monaten wieder in die Stadien dürfen. So heißt es, dass die Gesamtbevölkerung zu mindestens 85 Prozent doppelt geimpft sein müsse. "Wann das der Fall ist", zitiert die Bild, "kann nicht eingeschätzt werden.“
"Es gibt keine Festlegung"
Woher aber stammt diese Zahl? Auf Nachfrage von RBlive bei der Stadt Leipzig kam als Antwort zurück, dass dieser Wert "eine Empfehlung des RKI" sei, um unter einer Inzidenz von 100 zu bleiben. Jedenfalls habe sich die 85 Prozent nicht das Leipziger Gesundheitsamt "ausgedacht". "Eine Festlegung" gebe es zudem nicht. Tatsächlich hatte das Robert-Koch-Institut zuletzt im Juli angegeben, dass in der Altersgruppe der 12- bis 59-Jährigen 85 Prozent geimpft sein müssten und bei 60-Jährigen aufwärts 90 Prozent, um die Corona-Pandemie kontrollieren zu können.
Das Sächsische Sozialministerium wies einen angeblichen Zusammenhang mit der Stadionauslastung ebenfalls auf Nachfrage von RBlive zurück: "Eine Verknüpfung" der Stadionauslastung "mit einer Impfquote" sei nicht Bestandteil der Sächsischen Corona-Schutzverordnung, die noch bis 25. August in Kraft ist, heißt es. Diese regelt nur die Auslastung von Großveranstaltungen wie Fußballspiele mit maximal 50 Prozent der Kapazitäten.
Ob die Impfquote also tatsächlich über die weitere Auslastung der Fußballstadien entscheidet, ist deshalb reine Spekulation. (RBlive/hen/ukr)