1. RB Leipzig News
  2. >
  3. News
  4. >
  5. 50+1-Regel: Bundeskartellamt kritisiert Ausnahmen für Hoffenheim, Wolfsburg und Leverkusen | RBLive

RB Leipzig50+1-Regel: Bundeskartellamt kritisiert Ausnahmen für Hoffenheim, Wolfsburg und Leverkusen

Von (dpa/RBlive) 01.06.2021, 10:00
Fans des VfB Stuttgart stehen hinter der 50+1-Regel.
Fans des VfB Stuttgart stehen hinter der 50+1-Regel. imago/MIS

Die 50+1-Regel ist eines der großen Streitthemen des deutschen Profifußballs. Einigen ist sie zu lasch, andere wollen sie ganz abschaffen. Das Bundeskartellamt sagt nun: Das große Problem sind die Ausnahmeregelungen für einige Konzernclubs, zu denen RB Leipzig allerdings nicht zählt.

Bundeskartellamt äußert Bedenken gegen Ausnahmeregelung

Dass Bayer Leverkusen, der VfL Wolfsburg und 1899 Hoffenheim von der 50+1-Regel im deutschen Profifußball ausgenommen sind, stört andere Bundesliga-Vereine und viele Fußball-Fans schon lange. Jetzt hat auch das Bundeskartellamt ganz offiziell Bedenken gegen diese Ausnahmegenehmigungen geäußert. In einer vorläufigen rechtlichen Einschätzung, die die Behörde auf Antrag der Deutschen Fußball Liga (DFL) zu der nur im deutschen Profifußball gültigen 50+1-Regel vorgenommen hat, heißt es unter anderem: "Wenn einigen Clubs größere Möglichkeiten zur Einwerbung von Eigenkapital zur Verfügung stehen als anderen, dürfte dies nicht zur Ausgeglichenheit des sportlichen Wettbewerbs beitragen, sondern ihn eher verzerren."

Hoffenheim, Wolfsburg und Leverkusen schweigen

Das DFL-Präsidium kündigte an, sich "zeitnah" mit der Bewertung des Bundeskartellamts zu befassen. Auch die betroffenen Clubs können dazu Stellung beziehen. Solange das noch nicht geschehen ist, wollten sich Hoffenheim, Wolfsburg und Leverkusen zu dem Thema nicht öffentlich äußern.

Das tat dafür Martin Kind. "Nach einer ersten Einschätzung teilen wir die kartellrechtlichen Bedenken. Sie bestätigen unsere Rechtsauffassung", sagte der Mehrheitsgesellschafter von Hannover 96. Kind hatte selbst lange Zeit eine Ausnahmegenehmigung beantragt, das jedoch vor zwei Jahren wieder verworfen. Das ist offiziell möglich, wenn der Investor "den Fußballsport des Muttervereins seit mehr als 20 Jahren ununterbrochen und erheblich gefördert hat". So steht es in den Statuten. Auf die drei genannten Clubs trifft das zu, weshalb die Spielbetriebsgesellschaften des VfL Wolfsburg und von Bayer 04 Leverkusen jeweils zu 100 Prozent dem Volkswagen- beziehungsweise dem Bayer-Konzern gehören und die TSG Hoffenheim GmbH zu 96 Prozent Dietmar Hopp.

"Vereinsgeprägte und Investoren-finanzierte Clubs treten nebeneinander an", kritisiert die Behörde in ihrer Bewertung. Und dies "hat auch einen Wettbewerbsnachteil für die von der Ausnahme nicht profitierenden Clubs zur Folge." Außerdem werde durch die Ausnahmeregelungen "in den betroffenen Clubs der beherrschende Einfluss des Muttervereins ausgeschaltet." Es bestehe die Gefahr, "dass prägende Charakteristika wie Mitgliederpartizipation im Verein und Transparenz gegenüber den Mitgliedern hierbei verloren gehen."

RB Leipzig ist ein Sonderfall der anderen Art

Bei RB Leipzig ist Red Bull Hauptgesellschafter an der Rasenballsport Leipzig GmbH, die Stimmenmehrheit liegt jedoch beim Verein, der nur ein Prozent der Anteile hält. Die dort stimmberechtigten Mitglieder füllen allerdings kaum eine Schulklasse: Nummer 20 und 21 traten erst vor Kurzem bei.