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RB LeipzigAchtelfinal-Hinspiel in Leipzig geplatzt: Behörden erteilen RB Leipzig und Liverpool „keine Sonderregelung”

Von Ullrich Kroemer 04.02.2021, 18:02
Die Bundespolizei kontrolliert die durch die neue Corona-Schutzverordnung beschränkte Einreise.
Die Bundespolizei kontrolliert die durch die neue Corona-Schutzverordnung beschränkte Einreise. imago/ZUMA Wire

Der Champions-League-Kracher RB Leipzig gegen den FC Liverpool wird nicht am 16. Februar in Leipzig stattfinden. Die am Montag von RB Leipzig beantragte Ausnahmegenehmigung für die Einreise des FC Liverpool wurde abgelehnt, wie eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums (BMI) am Donnerstagabend der dpa erklärte: „Die Bundespolizei hat dem Verein RB Leipzig heute mitgeteilt, dass die geschilderte Fallkonstellation nicht unter die Ausnahmetatbestände fällt.”

Auf Anfrage von Mitteldeutscher Zeitung/RBlive erklärte das BMI, dass es nach wie vor „keine Sonderregelung für Profi-Sportler” gebe. Die Behörden bleiben also trotz der Intervention von DFB, Uefa und RBL hart. Weiter sagte eine BMI-Sprecherin: „Das Bundesinnenministerium und das Bundespolizeipräsidium arbeiten eng zusammen, um die Maßnahmen gegen eine Verbreitung des Corona-Virus wirksam durchsetzen zu können.” Die Pressestelle der Bundespolizei mochte Anfragen nicht beantworten.

FC Liverpool will Heim- und Auswärtsrecht nicht mit RB Leipzig tauschen

Zuvor hatte die Bild-Zeitung unter Berufung auf Regierungskreise berichtet, dass es keine Sonderregelung für RB Leipzig geben werde.

Nun kann das Spiel entweder verschoben werden. Die Uefa schuf dafür den rechtlichen Rahmen und verlängerte den Termin, bis zu dem beide Achtelfinals gespielt sein müssen, bis Anfang April. Das wahrscheinlichere Szenario sieht vor, das RB die Partie in Ungarn oder Russland auf neutralem Boden austragen muss. Der Sportbuzzer berichtet, dass eine Austragung in London erwogen werde. Auch Salzburg wäre ein möglicher Spielort. Die Option, Heim- und Auswärtsrecht zu tauschen, soll Liverpool abgelehnt haben. Bis zum 8. Februar muss laut Uefa feststehen, wie, wo und wann RB das Spiel austragen kann. Noch arbeitet RB an einer endgültigen Lösung.

Wegen der zunächst bis zum 17. Februar geltenden, verschärften Corona-Schutzverordnung dürfen Staatsangehörige unter anderem aus Großbritannien nicht nach Deutschland einreisen, um keine Mutanten des Corona-Virus' ins Land zu schleppen. Auch für Profisportler, die vielfach getestet werden, macht die Bundesregierung keine Ausnahme. Worst-case-Szenario: Sollte keine Lösung gefunden werden, würde das Hinspiel 3:0 für Liverpool gewertet. (RBlive/ukr/dpa)