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RB LeipzigHitlergruß-Prozess: Ex-Mitglied von L.E. United freigesprochen

18.04.2018, 17:22
Der Angeklagte Holger J. (ganz rechts) im Gespräch mit seinem Verteidiger
Der Angeklagte Holger J. (ganz rechts) im Gespräch mit seinem Verteidiger Lutz Sebastian/MZ

Der RB-Leipzig-Fan Holger J., Ex-Mitglied der umstrittenen Fangruppierung L.E. United, ist am Mittwoch vom Vorwurf freigesprochen worden, den Hitlergruß gezeigt zu haben. Bei der Hauptverhandlung am Amtsgericht Dessau konnte die Staatsanwaltschaft dem 47-Jährigen die Tat nicht nachweisen. Trotz oder gerade wegen der Aussagen zweier Polizeibeamter.

Der Vorwurf: Laut zweier Beamter habe Holger J. am 14. Juli vergangenen Jahres beim Testspielauftakt von RB Leipzig bei Dessau 05 gleich zweimal den Hitlergruß gezeigt. Daraufhin war der Mann aus Markkleeberg auf dem Weg auf die Ränge festgenommen, einem Alkoholtest unterzogen (1,3 Promille) und des Stadions verwiesen worden. Als J. kurz darauf erneut ins Stadion gelangte, wurde ihm das Betreten nochmals untersagt.

Hitlergruß oder Winken in Richtung Klo-Häuschen?

J. erklärte an diesem Vormittag vor dem Gericht, dass er keinesfalls den Hitlergruß gezeigt, sondern nur seiner Gruppe, die gerade vom Klo gekommen sei, zugewunken habe um sich bemerkbar zu machen.

Die beiden als Zeugen geladenen Polizeibeamten waren sich sicher, dass es sich „eindeutig um einen Hitlergruß” gehandelt habe. Das sei „definitiv kein Winken” gewesen. Der Angeklagte habe dabei „Haltung angenommen”, so ein Beamter.

Freispruch für RBL-Fan in Dessau: „Zweifel an Schuld” von Holger J.

Doch das Duo von der Landesbereitschaftspolizei Magdeburg widersprach sich gegenseitig und dem nach der Tat verfassten Bericht, an welchem Standpunkt genau und in welche Richtung J. gegrüßt haben soll. Auch weil unklar blieb, welche Aussagen tatsächlich erinnert waren und welche aus den Berichten der Beamten mit nahezu identischem Wortlaut stammten, musste die Staatsanwältin konstatieren: „Die Erinnerung der Polizeibeamten ist nicht in Einklang zu bringen. Auf dieser Beweislage kann ich die Einlassungen des Angeklagten nicht hinreichend widerlegen.”

Der Richter folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers, den Angeklagten freizusprechen. „Das ist nicht das Einsehen Ihrer Unschuld, sondern Zweifel an Ihrer Schuld”, begründete der Richter das Urteil gegenüber Holger J..

Fremdenfeindliches Profil

Der Freigesprochene, ein Schweißer aus Markkleeberg, war laut Belegen, die der Mitteldeutschen Zeitung und RBLive vorliegen, Mitglied von L.E. United. Die Gruppe hatte sich nach den Angriffen auf RB-Fans im vergangenen Jahr in Dortmund als wehrhafte Auswärtsfangruppierung gebildet. Darunter sind auch Anhänger, die sich in den sozialen Netzwerken als fremdenfeindlich präsentieren.

Auf J.’s Facebook-Profil etwa finden sich unter anderem Likes für Seiten wie „Deutschland erhebe dich und wehre dich”, „Wir wollen keinen Islam in Deutschland und Österreich” und „Fuck Angela Merkel”. RB Leipzig mochte sich auf Anfrage bisher nicht zum aktuellen Fall und dem aktuellen Umgang mit LEU äußern.