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Henrichs rassistisch beleidigt Richter spricht Urteil gegen 19-Jährigen: "Wie kann man so doof sein?"

Von RBlive/hen Aktualisiert: 23.11.2023, 10:44

Das Internet ist kein Raum ohne Recht und Regeln. Diese Lektion hat ein 19-Jähriger aus Lindlar gelernt, der im April dieses Jahr RB-Profi Benjamin Henrichs auf Instagram rassistisch beleidigt hatte.

Das Posting bachte ihn vor den Richter, er zeigte sich reumütig, das Verfahren wurde gegen eine Zahlung von 400 Euro an das christliche Hospiz Bergisches Land in Remscheid eingestellt.

Benjamin Henrichs rassistisch beleidigt: "ein dummer Fehler"

Zuvor aber las der Richter dem 19-jährigen Mann die Leviten, nachdem dieser erklärt hatte, dass er nach seinem Posting gegen Henrichs selbst massiv beleidigt worden sei.

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„Ja, das Internet vergisst nicht. Aber wie kann man auch so doof sein? Wenn man nicht stramm rechts ist, was bei Ihnen offensichtlich nicht der Fall ist, macht man so etwas einfach nicht.“ Es sei doch klar, dass die Welle – „völlig zu Recht“, wie der Richter ergänzte – zurückschlagen würde. „Es war ein sehr dummer Fehler“, gab der 19-Jährige zu.

Vor Gericht wurde die Geschichte aufgearbeitet: Anlass für das Posting sei das Viertelfinalspiel im DFB-Pokal zwischen RB Leipzig und Borussia Dortmund am 5. April dieses Jahres gewesen. Das war mit einem 2:0 für Leipzig ausgegangen, der 19-Jährige hatte sich darüber geärgert und daraufhin Benjamin Henrichs über dessen Instagram-Account rassistisch beleidigt. Der gebürtige Bocholter Heinrichs ist deutsch-ghanaischer Abstammung.

Benjamin Henrichs machte Beleidigungen bei Instagram öffentlich

Laut Anklage soll der aus Lindlar stammende Mann Henrichs und dessen Mutter mit sexuellen Kraftausdrücken und mit einem vor allem in den USA gebräuchlichen, rassischen Schimpfwort beleidigt haben. Heinrichs erstattete Anzeige.

Henrichs hatte die Beleidigung samt Namen des Autors veröffentlicht. „Das hat dann auch den Weg bis zu mir ins Dorf gefunden“, so der Angeklagte. Erste Konsequenz: Sein Sportverein schloss ihn für drei Monate vom Training aus.

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Die Staatsanwältin betonte in ihrem Plädoyer: „Diese Wortwahl geht gar nicht. Sie ist ganz klar rassistisch. Wenn man so etwas ins Internet schreibt, dann nutzt man das auch ganz klar aus, die Sogwirkung, die so eine öffentlich sichtbare rassistische Beleidigung hat“, sagte sie.

Sie glaube allerdings auch, dass diese Lektion beim Angeklagten angekommen sei. Daher stimmte sie dem Richter zu, der schließlich die Einstellung gegen eine Zahlung von 400 Euro vorschlug.