Nach 50+1-Urteil „Sollte jedem Investor Angst einflößen“: Fanbündnis fordert Reformen für RB
Nach dem 50+1-Urteil des Bundeskartellamts fordert „Unsere Kurve“ vom Ligaverband schnelles Handeln. Im Fokus steht auch RB Leipzig – und dessen ungewöhnliche Mitgliederstruktur.

Leipzig/hen, sid – Das Fanbündnis "Unsere Kurve" hat die Fußball-Bundesliga nach dem Urteil des Bundeskartellamts zur 50+1-Regel zu einer zügigen "Reaktion" aufgefordert. Das Bundeskartellamt habe "gewissermaßen eine Schritt-für-Schritt-Anleitung verfasst", wie mit den Klubs VfL Wolfsburg, Bayer Leverkusen, Hannover 96 und RB Leipzig umzugehen sei.
Bündnis fordert zeitnahe Umsetzung
Diese sollen, so die Forderung, "zeitnah" umgesetzt werden. "Hier richten wir die klare Erwartung ans Bundesliga-Präsidium, dass man im Sinne der 32 regelkonformen Standorte handelt", teilte das Bündnis mit.
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Das Bundeskartellamt hatte die viel diskutierte 50+1-Regel im deutschen Profifußball am 12. August in seiner finalen Einschätzung für zulässig erklärt. Voraussetzung hierfür sei allerdings, "dass sie konsequent und ohne Unterschiede – sofern es für diese keinen sachlichen Grund gibt – angewendet wird". Das Prüfverfahren lief seit 2018.
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Nach Ansicht von "Unsere Kurve" habe das Bundeskartellamt festgestellt, "dass die bestehenden Ausnahmen in dieser Form nicht statthaft sind". Das Amt habe 50+1 "in einer Deutlichkeit gestärkt, die jedem Investor Angst einflößen sollte."
RB zeigt sich "unaufgeregt"
Von der mit dem VfL Wolfsburg verbandelten Volkswagen AG war nach dem Urteil eine zarte Drohung gekommen. Man hoffe, dass die Bundesliga-Gruppe "eine faire, praktikable und langfristig tragfähige Lösung" erarbeiten werde. Leverkusen forderte einen Kompromiss, der "zugleich den historisch gewachsenen Strukturen und den Interessen aller Beteiligten Rechnung trägt". RB Leipzig zeigte sich "unaufgeregt".
Diese Stellungnahmen wies das Fanbündnis zurück. "Um es in aller Deutlichkeit zu formulieren: Es braucht nun keine weiteren Verhandlungen, um Rechtssicherheit herzustellen", hieß es. Es liege nun an den 32 übrigen Bundesliga-Mitgliedern, bei der kommenden Jahreshauptversammlung "Satzungsänderungen und Entschlüsse zu fassen, die den Wettbewerb wieder zugunsten aller fair gestalten." Auch gelte es, die Lizenzordnungen im Sinne des Bundeskartellamts weiterzuentwickeln – "auch wenn dies einschneidende Sanktionen für reformunwillige Standorte bedeuten könnte."
Zweifel an Mitbestimmungsrechten bei RB
RB Leipzig ist von der Entscheidung des Bundeskartellamtes vor allem wegen seiner ungewöhnlichen Mitgliederstruktur betroffen. Zwar hält der Rasenballsport Leipzig e.V. formal die für 50+1 nötige Stimmenmehrheit an der ausgegliederten Profiabteilung, 99 Prozent der Kapitalanteile gehören aber Red Bull. Entscheidend für das Bundeskartellamt ist deshalb nicht nur die formale Stimmrechtsverteilung, sondern auch, ob der Mutterverein tatsächlich offen ist und Mitglieder wirksam mitbestimmen können.
Genau daran gibt es bei RB seit Jahren Zweifel: Der Verein zählt zwar rund 1.200 Mitglieder, zuletzt waren aber nur 22 stimmberechtigt. Das Kartellamt verlangt eine einheitliche Anwendung von 50+1 ohne sachlich nicht begründete Sonderwege – und erhöht damit den Druck auf die DFL, auch die Leipziger Mitgliederpraxis neu zu ordnen.
RB reagierte demonstrativ gelassen und verwies auf den laufenden Austausch mit Liga und Klubs. Konkrete Konsequenzen für die eigene Mitgliederstruktur kündigten die Leipziger zunächst nicht an.