1. RB Leipzig News
  2. >
  3. News
  4. >
  5. Verträge von Schick, Angelino und Ampadu bei RB Leipzig enden trotz Corona | RBLive

RB LeipzigVerträge von Schick, Angelino und Ampadu bei RB Leipzig enden trotz Corona

Von (sid) 19.03.2020, 08:30
Markus Krösche wird mit den Spielern von RB Leipzig über ihre Verträge sprechen.
Markus Krösche wird mit den Spielern von RB Leipzig über ihre Verträge sprechen. imago/Christian Schroedter

Der Fußball steht bei RB Leipzig wie andernorts in der Bundesliga still, nicht aber die Gerüchteküche. Beeinflusst die Pause durch den Corona-Virus auch die vertragliche Situation zwischen Spielern und Vereinen? Im Juni laufen zumindest die Leihverträge mit Ethan Ampadu, Patrik Schick und Angelino aus, für die im Juni 2020 die Verträge auslaufen. Der Sportinformationsdienst (SID) hat Arbeitsrechtler Johan-Michel Menke befragt.

Herr Menke, warum ist der 30. Juni als Stichtag im Profifußball so wichtig?

Am 30. Juni endet automatisch ein großer Teil der Spielerverträge. Wenn die Ligen ihre Saison verlängern, wonach es jetzt aussieht, und die Spielzeit 2019/20 erst zum Beispiel am 30. September zu Ende geht, könnten die Spieler arbeitsrechtlich schon weg sein, weil ihre Verträge befristet sind. Das dürfte bis zu sieben Spieler pro Verein betreffen. Wenn so ein Profi sagt, er will gehen, ist er arbeitsrechtlich nicht zu halten.

Was können die Klubs dagegen tun?

Bei einem späteren Saisonende müssten im Einklang mit den lizenzrechtlichen Vorgaben Sondervereinbarungen getroffen werden. Eine etwaige verlängerte Befristung wäre zwar wegen der Eigenart der Arbeitsleistung gerechtfertigt. Arbeitsrechtlich kann man das aber nach unseren Gesetzen nicht einseitig machen. Der Klub muss auf jeden Spieler zugehen und ihn um eine neue Befristung bitten - und der Spieler muss zustimmen. Spieler, die nicht verlängern, dürften arbeitsrechtlich gesehen wechseln.

Welche weiteren Herausforderungen gibt es?

Eine Herausforderung liegt auf der Ebene der Spielberechtigung, zum Beispiel bei einer Verlegung der Transferfenster. Hier ist die FIFA gefordert. Der Weltverband wird so schnell wie möglich handeln und möglicherweise Vereinswechsel zunächst verbieten müssen. Es dürfte aber Vereine geben, die für die Zeit nach dem 30. Juni schon millionenschwere Transfers geplant haben. Diese könnten bei einem späteren Saisonende Ansprüche wegen entgangener Einnahmen geltend machen.

Aktuell ruht vielerorts der Spiel- und Trainingsbetrieb. Wie können Klubs arbeitsrechtlich mit der Situation umgehen?

Die Vereine müssen ihre Profis aktuell weiter bezahlen, solange die Spiele lediglich zum Gesamtschutz abgesagt sind und sich die Spieler spielbereit halten. Nicht erkrankte oder unter Quarantäne stehende Profis haben nach der sogenannten Betriebsrisikolehre grundsätzlich einen Anspruch auf Training gegen Grundgehalt.

Beurlaubungen sind nur mit Einverständnis der Spieler möglich - wie auch Kurzarbeit.

Sind Beurlaubungen möglich?

Ja. Das Grundgehalt wird weiter bezahlt, allerdings keine Prämien, weil es keine Spiele gibt. Allerdings sind Beurlaubungen nur mit Einverständnis der Spieler möglich - wie auch Kurzarbeit. Betriebsbedingte Kündigungen halte ich für weitgehend ausgeschlossen.

Wie können die Vereine arbeitsrechtlich agieren, wenn ein Spieler positiv auf das Coronavirus getestet wurde und/oder in Quarantäne muss?

Jeder Arbeitnehmer hat nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz im Falle einer Erkrankung Anspruch auf sechs Wochen Lohn - auch Fußballer. Gerade im Fußball aber ist davon auszugehen, dass nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein berufliches Tätigkeitsverbot angeordnet wird - Stichwort Training, Kontakt zu anderen. Dann konkurriert der Entgeltfortzahlungsanspruch mit dem Entschädigungsanspruch des Mitarbeiters infolge des Tätigkeitsverbotes nach Paragraph 56, Absatz 1 IfSG. Danach wird derjenige, der einem Verbot der Ausübung seiner Arbeitstätigkeit unterliegt, vom Staat in Höhe seines Verdienstausfalls für die Dauer von bis zu sechs Wochen entschädigt. Auch bei Quarantäne-Fällen.

Heißt das im Extremfall: Der Staat übernimmt Millionengehälter?

Wir reden über eine besondere Situation. Moral heißt hier für mich vor allem: Arbeitsplätze retten. Von einer möglichen Insolvenz eines Klubs wären viele Arbeitsplätze betroffen, wir reden da über mittelständische Unternehmen mit oft mehreren Hundert Angestellten. Wenn Sie das Arbeitslosengeld hochrechnen - da käme auf den Staat ein hoher Betrag zu. Deshalb sollten wir die Vereine nicht brandmarken. Außerdem muss jeder Klub seinen Betrieb retten und im Zweifel auch solche Mittel ziehen - sonst macht sich der Vorstand haftbar.

Gewinnen werden die gut alimentierten Klubs.

Wann ist Kurzarbeit sinnvoll?

Kurzarbeit ist ein sehr gutes Instrument. Es dürfte im Spieler-Bereich wegen der Beitragsbemessungsgrenze von 6900 Euro in West- und 6450 Euro in Ostdeutschland aber wohl nur unterhalb der 1. und 2. Bundesliga Anwendung finden. Kurzarbeit betrifft aber nicht nur die Spieler, sondern auch andere Mitarbeiter.

Was können Spieler tun, um ihren Klubs zu helfen?

Ganz oder teilweise auf Gehalt oder Prämien verzichten. Manchem wird es egal sein und er wird dahin wechseln, wo noch bezahlt wird. Gewinnen werden die gut alimentierten Klubs. Auch die Großen sind betroffen und werden enorme Abschreibungen haben, aber sie werden es schaffen. Dass ein Verein auf die Insolvenz eines anderen wartet, um einen Spieler zu transferieren, halte ich für nicht vorstellbar. Ich glaube an die Solidarität der Fußballfamilie.