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RB LeipzigDarf Red Bull ab 2029 auch formal bei RB Leipzig bestimmen? DFL muss ab November im 50+1-Streit entscheiden

Von (RBlive/dpa/ukr)
13.10.2021, 13:18

Drei Klubs. Drei Geldgeber, denen sie gehören. Und drei Ausnahmegenehmigungen, die sie von der 50+1-Regel im deutschen Fußball befreien. Aber haben 1899 Hoffenheim, Bayer Leverkusen und der VfL Wolfsburg deshalb in der Bundesliga auch einen Wettbewerbsvorteil? Viele Fans, viele andere Vereine und vor allem des Bundeskartellamt sehen das so. Die Vertreter der drei „Investoren-Klubs“ weisen diese Einschätzung aber zurück.

„Müssen wir uns nicht die Frage stellen: Hat die Gegenwart die Vergangenheit längst überholt?“, sagte der Hoffenheimer Geschäftsführer Frank Briel der Deutschen Presse-Agentur (dpa). „Hertha BSC freut sich gerade – laut eigener Aussage – über das größte Eigenkapital-Investment in der Bundesliga-Geschichte, nämlich 375 Millionen Euro. In Augsburg gibt es einen US-amerikanischen Investor, der Anteile übernommen hat. Borussia Dortmund hat sich gerade durch den Verkauf neuer Aktien etwa 86 Millionen Euro gesichert.“ Das zeige doch sehr deutlich, dass es nicht nur den drei „Ausnahme-Klubs“ möglich sei, zusätzliches Kapital zu beschaffen.

Die 50+1-Regel besagt, dass der Stammverein nach der Ausgliederung seiner Profi-Abteilung in eine Kapitalgesellschaft weiter die Mehrheit der Stimmenanteile besitzen muss. Sie soll den Einfluss von Investoren im deutschen Profifußball begrenzen.

Frist zur Stellungnahme bis Ende Oktober

Eine Einschätzung des Bundeskartellamtes aus dem Mai treibt diese hochemotionale Debatte nun in eine entscheidende Phase. Denn die drei mit einer Ausnahmegenehmigung versehenen Klubs haben nur noch bis Ende des Monats Zeit, um ihre Stellungnahme zu diesem Bericht einzureichen. Danach muss die Deutsche Fußball Liga (DFL) als Dachverband der Erst- und Zweitliga-Klubs eine Lösung finden, die alles unter einen Hut bringt: Die rechtlichen Bedenken, die Eigentümerverhältnisse in Hoffenheim, Leverkusen und Wolfsburg - und die klare Pro-50+1-Haltung einer großen Mehrheit der 36 Vereine.

Weil es diese Mehrheit gibt, glaubt kaum jemand, dass 50+1 zumindest schon in diesem Verfahren fällt. Die Mitglieder von Hannover 96 haben sogar schon einmal Fakten geschafften. Sie stimmten am Sonntag bei der Jahreshauptversammlung des Vereins mit großer Mehrheit dafür, die 50+1-Regel in der Satzung des Zweitliga-Klubs festzuschreiben. Sie soll in Hannover selbst dann noch wirksam sein, wenn die DFL oder ein ordentliches Gericht sie irgendwann einmal kippen sollten.

Weniger TV-Gelder für Investoren-Klubs?

Eine Lösung für alle 36 Klubs ist das aber nicht. Ein möglicher Kompromiss, über den spekuliert wird, ist deshalb: 1899 Hoffenheim, Bayer Leverkusen und der VfL Wolfsburg erhalten in Zukunft weniger TV-Gelder oder eine ähnliche finanzielle Auflage. Das könnte ihren vermeintlichen Wettbewerbsvorteil wieder ausgleichen.

Zur Erinnerung: Gegen die 50+1-Regel an sich hat das Kartellamt keine Einwände. Dass ein Mutterverein die Stimmenmehrheit an einer ausgegliederten Kapitalgesellschaft besitzen muss, solle für einen Einfluss der Mitglieder und die „Ausgeglichenheit des sportlichen Wettbewerbs sorgen“. Das seien „legitime Ziele“, die auch mit dem Kartellrecht vereinbar sind, heißt es in der Einschätzung vom 31. Mai. Das Problem sei die Möglichkeit einer Ausnahme für Klubs, die mehr als 20 Jahre von dem gleichen Investor gefördert wurden. Diese Ausnahme würde ab 2019 auch RB Leipzig betreffen, wenn Investor und Gründer Red Bull RB Leipzig 20 Jahre ununterbrochen maßgeblich gefördert hat. 

2029 könnte Red Bull Eigner der RB Leipzig GmbH werden

Laut Satzung der RB Leipzig GmbH geht die Stimmhoheit „unverzüglich“ an Red Bull über, sollte die 50+1-Regel wegfallen. 20 Jahre nach der Vereinsgründung könnte ein Ausnahmeantrag gestellt werden und Red Bull auf regulärem Weg die formale Entscheidungsgewalt in der GmbH herstellen. Dann wäre der Energy-Drink-Gigant nicht nur wichtigster Geldgeber, sondern gleichzeitig auch Eigner des Klubs.

Das Bundeskartellamt moniert genau diese Ausnahme und gelangte Ende Mai zu der Einschätzung: „Durch die Gewährung der Förderausnahme wird in den betroffenen Klubs der beherrschende Einfluss des Muttervereins ausgeschaltet und damit das sportliche Geschehen insoweit von der Vereinsprägung abgekoppelt. Es besteht die Gefahr, dass prägende Charakteristika wie Mitgliederpartizipation im Verein und Transparenz gegenüber den Mitgliedern hierbei verloren gehen.” Mitgliedermitbestimmung durch die Fanbasis gibt es bei Rasenballsport formal bis auf eine Ausnahme sowieso nicht.

„Vereinsgeprägter Fußball und Ausgeglichenheit des Wettbewerbs, wie es sich die DFL mit der Regelung zum Ziel gesetzt hat, sind so nicht mehr einheitlich gegenüber sämtlichen Klubs gesichert. Dies hat auch einen Wettbewerbsnachteil für die von der Ausnahme nicht profitierenden Klubs zur Folge”, so das Bundeskartellamt weiter. „Vereinsgeprägte und Investoren-finanzierte Klubs treten nebeneinander an. Hierdurch entstehen Zweifel an der Eignung der Gesamtregelung zur Organisation eines sportlich fairen, vereinsgeprägten Wettbewerbs. Wenn einigen Klubs größere Möglichkeiten zur Einwerbung von Eigenkapital zur Verfügung stehen als anderen, dürfte dies nicht zur Ausgeglichenheit des sportlichen Wettbewerbs beitragen, sondern ihn eher verzerren.”

Hoffenheim, Leverkusen, Wolfsburg monieren, DFL in der Zwickmühle

Aus Sicht der betroffenen Bundesligisten aus Hoffenheim (Dietmar Hopp), Leverkusen (Bayer) und Wolfsburg (VW) ist diese Argumentation aus der Zeit gefallen. Sie schrieben bereits im Juni einen gemeinsamen Brief an das Kartellamt und hinterfragten darin unter anderem, warum denn ein Wirtschaftsbetrieb wie die Fußball-Bundesliga „vereinsgeprägt“ sein müsse? Nach einem Bericht des Deutschlandfunks ist auch in der ersten Stellungnahme der DFL an die Behörde von „Unschärfen in der Beurteilung des Bundeskartellamts“ die Rede.

Der Dachverband der Profiklubs steht nun vor einer großen Herausforderung. Lässt die DFL alles, wie es ist, könnte das Kartellamt wegen der 50+1-Regel irgendwann ein richtiges Verfahren gegen sie einleiten. Bislang hat die Behörde nur eine vorläufige Einschätzung abgegeben - und das auf Betreiben der DFL selbst.

Werden die Ausnahmeregelungen auf dieser Grundlage ganz gestrichen, riskiert die DFL, dass Hoffenheim, Leverkusen und/oder der VfL Wolfsburg vor ein Gericht ziehen und ihre Interessen dort verteidigen. Dass irgendein Verein irgendwann genau dies tun wird, ist auch die Einschätzung von Hannovers Mehrheitsgesellschafter Martin Kind. Kippt die DFL die 50+1-Regel sogar komplett, würde sie gegen die Mehrheitsmeinung ihrer Mitglieder und der Fans handeln.