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RB LeipzigPartizipation als Kriterium für 50+1? DFL antwortet dem Kartellamt

Von (RBlive/msc) 15.11.2021, 09:18

Die Deutsche Fußball Liga (DFL) hat mit einem Schreiben an das Bundeskartellamt unterstrichen, dass die Ausnahmen der 50+1-Regel für Bayer Leverkusen, TSG Hoffenheim und VfL Wolfsburg nicht grundsätzlich den Zielen zuwider laufen. Die Argumentation wirft eine Sichtweise auf, nach der das Vereinskonstrukt von RB Leipzig zu beanstanden wäre.

Mitgliederpartizipation als Kriterium für 50+1-Ausnahme?

Die Liga spricht von "vereins-" und "konzerngeprägten" Klubs. Dabei seien auch Leverkusen, Hoffenheim und Wolfsburg trotz der überwiegenden Einflüsse ihrer Mutterkonzerne durch die Vereinsmitglieder geprägt. Deswegen müsse es eine Ausnahme der Regelung geben, die normalerweise Investoren untersagt, die Mehrheit an einer Spielbetriebsgesellschaft zu halten. So soll "bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Förderausnahme maßgeblich auch auf die Frage der verbleibenden Mitgliederpartizipation abgestellt" werden, fordert die DFL gegenüber dem Kartellamt.

Bei RB Leipzig bekommen Fans kein Stimmrecht

RB Leipzig hat die 50+1-Regel umgehen können, indem Red Bull zwar 99 Prozent der Lizenzspielerabteilung bekam, die Stimmenmehrheit aber bei beim Rasenballsport Leipzig e.V. verblieb. Allerdings sind die Mitgliederstrukturen nicht mit denen anderer Klubs vergleichbar: Im März 2021 waren nur 21 Personen innerhalb der Mitgliederversammlung stimmberechtigt, die eine hohe Schnittmenge mit den Entscheidern auf Unternehmensebene aufweisen.

Fans können allenfalls eine Fördermitgliedschaft beantragen. "Auf Nachfrage hat sich der Verein geweigert, die Vereinssatzung zu übersenden, obgleich man deren Inhalt mit Unterzeichnung des Antrags auf Fördermitgliedschaft anerkennt", moniert Union-Fan Dr. Holger Jakob, der 2020 demonstrativ versuchte, Mitglied zu werden. Er habe die Satzung nur auf der Geschäftsstelle einsehen dürfen, sagte er dem Kicker. 

Die DFL möchte "im engen Dialog mit dem Bundeskartellamt die vorläufigen kartellrechtlichen Bedenken ausräumen", steht in dem Schreiben. Deswegen muss sich wohl auch RB Leipzig keine großen Sorgen machen, bei einer Neubewertung der 50+1-Regel auf einmal aus dem Raster zu fallen.